Zum Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens für das geplante Preisbindungsgesetz in der Schweiz („Loi Maitre“) hat der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) noch einmal seine Position bekräftigt: Der Verband begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, übt aber heftige Kritik an Teilen des Gesetzesentwurfs.
Der Entwurf der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) sei „ein schlankes, in seinen Grundzügen liberales Dokument“, lobt der SBVV in einer Stellungnahme, schränkt aber ein: „In zwei zentralen Bereichen aber muss das Gesetz aus Sicht des Schweizer Buchhandels zwingend nachgebessert werden, und zwar in Artikel 2 (Geltungsbereich) sowie Artikel 4 (Preisfestsetzung). (…) Würde der vorliegende Entwurf eines Buchpreisbindungs-Gesetzes umgesetzt, hätte dies die paradoxe Folge, dass der Schweizer Buchbranche mehr Schaden zugefügt wird, als dass sie geschützt und gefördert würde.“
Der Verband bekräftigt damit die Einwände, die das landesweite Koordinationsgremium Schweizer Buchrat bereits im Dezember geäußert hatte. Im Einzelnen führt der Verband zu den beiden kritisierten Vorschriften aus:
„Die in Artikel 2 vorgesehene Ausnahmeregelung für den grenzüberschreitenden elektronischen Buchhandel diskriminiert den einheimischen Buchhandel gegenüber ausländischen Online-Anbietern massiv; und zwar ohne erkennbare Not und vor dem Hintergrund steigender Umsätze im Internet. Wenn ausländische Online-Händler Bücher mit hohen Rabatten in den preisregulierten Schweizer Markt liefern könnten, wäre hierzulande der Sortiments- und Online-Buchhandel existentiell bedroht. Der Schweizer Buchrat fordert deshalb, besagte Ausnahmeregelung ersatzlos zu streichen.
Die in Artikel 4 formulierte Regelung der Preisfestsetzung zielt darauf ab, jegliche Preisüberhöhungen gegenüber dem benachbarten Ausland unter Missbrauchsverdacht zu stellen und dem Schweizer Buchhandel Preise zu diktieren, die den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unserem Land nicht entsprechen. Zudem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Buchpreisbindungsgesetz und der damit verbundene Eingriff des Staates in den freien Warenverkehr kulturpolitisch motiviert ist. Das Buchpreisbindungsgesetz ist ein Kulturförderungsinstrument. Ziel des Gesetzes ist es nicht, dass wenige Bücher zu Discount-Preisen gehandelt werden können, sondern dass eine grosse Zahl verschiedenartiger Bücher in möglichst vielen Verkaufsstellen günstig angeboten werden kann. Insofern ist es im Sinne der Wahrung von Vielfalt und Qualität gerechtfertigt, einheitliche Verkaufspreise festzusetzen, die in einzelnen Fällen (nämlich bei den sogenannten Bestsellern) über den Preisen liegen können, die sich bei einem freien Handel bilden würden – insgesamt gesehen aber immer noch deutlich billiger sind als in Märkten ohne feste Buchpreise.
Zur Regelung der Preise hält der Schweizer Buchrat weiterhin am so genannten Bandbreitenmodell fest, welches eine mögliche Überhöhung gegenüber den Euro-Referenzpreisen bei maximal 20 Prozent festlegt und sich damit im Bereich der Kaufkraftdifferenz zwischen der Schweiz und sämtlichen Nachbarländern, den Hauptimport-Märkten für hierzulande verkaufte Bücher, bewegt.“
(Die vollständige Vernehmlassungsantwort des Schweizer Buchrats steht auf swissbooks.ch online.)
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