Auf der Hauptversammlung des Börsenvereins-Landesverbands Sachsen, Sachsen-Anhalt Thüringen (11. Mai) haben Buchhändler und Verleger gemeinsam den sogenannten „Leipziger Appell“ verabschiedet.
Darin fordern die Börsenvereins-Mitglieder den Sortimenterausschuss auf, in Gesprächen mit Branchenteilnehmern eine branchenweite Konditionenlösung zu entwickeln, die sich – gemäß dem Buchpreisbindungsgesetz (§ 6) – nicht allein am Umsatz orientiert. Vielmehr sollte über eine „angemessene Rabattierung“ der Fortbestand kleiner und mittlerer inhabergeführter Buchhandlungen gesichert werden – unter Berücksichtigung der Verlags-Interessen.
Für den Sortimenterausschuss dürfte es nicht leicht werden, eine entsprechende Lösung zu entwickeln: Nach Auffassung des Kartellamts darf es einen Rabattkorridor nicht geben – weder in Form von Höchst- noch von Mindestrabatten. Der Gesetzgeber habe bewusst auf die Festlegung genauerer Vorgaben verzichtet, so das Kartellamt.
Das Anliegen ist sehr zu begrüßen! Weniger begrüße ich es als Sortimenter, wenn ich Schulbücher mit 15% (Barsortiment) oder 20% (Verlag) bestellen muß, darf, soll, will – dann evtl. noch 5% Bibliotheksrabatt geben darf und das alles finanzieren muss.
Oder wenn ich von einem Kleinverleger höre, daß er bei einem Barsortiment ausgelistet wird, es sei denn er akzeptiert 52% Rabatt. Oder wenn ich von einem kleinen Verlag höre, daß ein Internetbuchhändler in Zukunft mit 55% Rabatt einkaufen will und die (verständliche) zögerliche Haltung der Verlagsleitung durch aktuellen Einkaufsstopp bzw. Einkaufsverzögerung „kommentiert“. Da stellt sich für jeden halbwegs normal denkenden Menschen nicht mehr die Frage was das alles soll, es stellt sich vielmehr die Frage, wie der Börsenverein noch die Klammer der auseinanderdriftenden „Säulen“ sein will? Will er es?