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Schulbuch-Ausschreibungen fordern Referenzen

Gut 150 Teilnehmer aus Buchhandlungen und Vergabestellen der öffentlichen Hand haben sich am 18.9. in Düsseldorf zur Informationsveranstaltung über das Schulbuchgeschäft 2009 eingefunden.

Der Börsenverein Landesverband Nordrhein-Westfalen hatte eingeladern, weil die große Unsicherheit der verschiedenen Parteien – also der Buchhändler und der öffentlichen Hand – und die damit verbundenen Folgen in der täglichen Beratung des Verbands abzulesen waren. „Für die Buchhandlungen ist dieser Markt wichtig, weil das Schulbuch vom Umsatz her ein recht beachtlicher Teil sein kann,“ erläutert Wolfgang Zimmermann vom Börsenvereins-Landesverband.

Durch die Unsicherheit waren jedoch unrechtmäßige Rabattforderungen der Kommunen oder Fördervereine beim Elternanteil und Frust durch das komplizierte Vergabeverfahren bei großen Aufträgen der Regelfall. Dabei übersehen die meisten Buchhändler die Vorteile des Verfahrens, die die Preisbindungstreuhänderin für das Sortiment RAin Birgit Menche klar definierte: „Preisbindungsverstöße können durch die Ausschreibung eher aufgedeckt oder verhindert werden.“

Eine große Problematik für Buchhändler, die sich erstmals um einen Auftrag bewerben, sind die nicht vorweisbaren Referenzen. Viele Vergabestellen bezweifeln, dass diese Buchhandlungen einen Schulbuchauftrag stemmen können. Gabriele Schink, Geschäftsführerin des Landesverbands NRW, klärte die zweifelnden Vergabestellen auf, dass kleine Buchhandlungen von ihren Lieferanten unterstützt werden und durchaus fähig sind, ein hohes Auftragsvolumen zu bewältigen.

Auch Vergaberechtsspezialist Dr. Wiland Tresselt riet von Referenzen als Eignungskriterium ab, schließlich wurde in den letzten drei Jahren häufig der Buchhandlungszuschlag durch ein Losverfahren bestimmt, somit sagt ein bzw. kein Auftrag nichts über die Qualität einer Buchhandlung aus. Die Eignung lässt sich durch Kriterien wie Fachkunde besser bestimmen. Auch den Buchhändlern gab Tresselt nützliche Handlungsanweisungen für das Ausfüllen der Vergabeformulare: „Halten Sie sich an Vorgaben. Fügen Sie nichts hinzu, das nicht ausdrücklich gefordert wird. Keine handschriftlichen Ergänzungen im Vergabeformular. Keine Beifügung von AGBs der Buchhandlungen!“ Dies seien Gefahrenquellen, die einen Ausschluss provozieren und für die Vergabestellen unnötige Arbeit bedeuten. Durch Rücksichtnahme und das Einhalten der Empfehlungen lässt sich das Schulbuchgeschäft für alle Parteien zufrieden stellend bewältigen.

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