In Österreich darf der Buchhandel bereits wieder Kunden empfangen – nun hat auch der Schweizer Bundesrat erste Öffnungsschritte vereinbart.
Ab dem 1. März soll der Einzelhandel, also Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen. So teilt es der Bundesrat am Donnerstag mit.
Auch in Deutschland mehren sich nun Stimmen, die eine Einzelhandels-Öffnung unter bestimmten Bedingungen fordern. Am Donnerstag meldete sich der Sprecher einer großen Verbundgruppe zu Wort.
Die „vorsichtige“ Öffnung in der Schweiz solle dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, heißt es. Gleichzeitig müsse eine dritte Infektionswelle vermieden werden.
Die Lage in der Schweiz: Die Zahl der Neuansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Damit hat auch der Druck auf das Gesundheitssystem abgenommen. Die epidemiologische Lage bleibe aber unsicher, da sich die neuen Virusvarianten weiter in der Schweiz ausbreiten; ihr Anteil an den Neuansteckungen verdoppelt sich laut der COVID-19 Science Task Force im Moment rund alle 10 bis 14 Tage. Gemäß deren Berechnungen dürfte sich in den nächsten Wochen die Reduktion der Fallzahlen verlangsamen. Auch ein Wiederanstieg der Ansteckungen ist nicht ausgeschlossen.
Stufenplan
In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.
Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen. Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.
Am 1. April soll dann ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen, wie der Bundesrat mitteilt. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür sei, dass die epidemiologische Lage dies zulasse. Der Bundesrat orientiere sich dabei an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen, und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.
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