Wie können Kreative für Umsatzverluste durch Gratis-Downloads entschädigt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich jetzt der Schweizer Bundesrat. Auf dem Prüfstand steht auch die Kulturflatrate.
Wie die Schweizer Nachrichtenagentur SDA berichtet, hat der Bundesrat den Nationalrat aufgefordert, ein Postulat von Balthasar Glättli anzunehmen. Der Grünen-Politiker fordert u.a. die Einführung einer Kulturflatrate. Diese Pauschalabgabe auf dem Internetanschluss könne auch in Abhängigkeit der Datenmenge erfolgen, heißt es in seinem Bericht.
Der Bundesrat erklärte sich daraufhin bereit, mögliche neue Formen der Urheberentschädigung zusammenzustellen, wies aber darauf hin, dass eine Pauschalabgabe „eine sichere Heimat“ für bislang illegale Plattformen schaffen würde. Dies wäre mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz kaum vereinbar und sicher auch nicht im Sinne jener, die das Postulat unterzeichnet hätten.
Erst kürzlich hatte der Bundesrat noch jegliche Änderungen des Urheberrechts abgelehnt: Das Internet habe die Nutzung von Musik und Filmen zwar fundamental verändert, doch wirke sich dies nicht nachteilig auf das kulturelle Schaffen aus, schrieb er in einem Bericht. Interessenvertreter der Urheber warfen dem Bundesrat daraufhin vor, die Internetpiraterie zu verharmlosen: Künstler verlören durch die Gratisnutzung ihrer Werke einen wesentlichen Bestandteil ihrer Einkünfte.
Auch in Deutschland fordern die Grünen die Einführung einer Kulturflatrate (hier mehr), was der Börsenverein heftig kritisiert (hier mehr). CDU/CSU, FDP und SPD lehnen die Kulturflatrate dagegen einhellig ab. Aus Sicht der SPD würde sie auch jene belasten, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen. Die Kulturflatrate legalisiere die massenhafte, nichtkommerzielle Nutzung digitaler Werke und entziehe dem Urheber damit die Befugnis, über die Nutzung seines Werkes selbst zu entscheiden. Auch sei es schwierig, eine gerechte Verteilung zu gewährleisten (hier mehr).
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