Selektion ist immer noch eine Kernkompetenz der juristischen Fachzeitschrift. Daran hat das Internet nichts geändert. Ganz im Gegenteil: Die Rechtsprechungsübersicht ist nach wie vor ein sehr wichtiger Teil unseres Veröffentlichungsprogramms, auch wenn die meisten Gerichte ihre Entscheidungen inzwischen ins Netz stellen. Es hat aber kein Praktiker die Zeit, sich aus den weit verstreuten Informationen die für ihn relevanten mühsam zusammenzusuchen. Wir gewährleisten eine fachkompetente Auswahl, eine Konzentration der oft langen Entscheidungen auf das Wesentliche und die Anreicherung mit hilfreichen Sekundärinformationen.
Tagesaktuelle Informationen sind heute ein Muss für jeden Vollanbieter von juristischen Fachinformationen im Internet. Wenn sie journalistisch gut gemacht sind, generieren sie jede Menge Traffic. Sie spielen damit vor allem eine wichtige vertriebliche Rolle bei der Neukundengewinnung und der Kundenbindung. Ob sich mit solchen journalistischen Angeboten unmittelbar Geld verdienen lässt, bezweifle ich allerdings. Die Bezahlbereitschaft ist hier leider sehr gering.
Juristische Blogs sind ein wichtiger Bestandteil unseres Angebots bei beck online. Man findet dort wichtige Informationen von ausgewiesenen Experten und kann sich mit ihnen fachlich austauschen. Davon wird reger Gebrauch gemacht, nicht nur in Rechtsgebieten mit internetaffiner Zielgruppe wie etwa dem IT-Recht. Auch in Rechtsgebieten wie dem Miet-, Familien- und Arbeitsrecht erfreuen sich die Blogs großer Beliebtheit.
Social Media sind für die juristischen Berufsgruppen (noch) keine relevante Informationsquelle. Auf Facebook und Co. gibt es zwar interessante rechtliche Diskussionen, aber hilfreiche Antworten für die tägliche Arbeit liefern sie in der Regel nicht. Dieses Kerninformationsbedürfnis der juristischen Praxis befriedigt weiterhin nur die sogenannte Fachliteratur, unabhängig davon, ob sie digital oder als Print genutzt wird. Social Media sind aber natürlich vertrieblich relevant, und das mit wachsender Bedeutung. Insbesondere die Nachwuchsjuristen an den Universitäten erreicht man inzwischen am besten über diese Kanäle.
Internet-Publikationen haben bei juristischen Autoren noch kein vergleichbar hohes Ansehen wie Veröffentlichungen in einem renommierten Printmedium. Bücher und Zeitschriften sind immer noch das zentrale Forum der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Aber Internet-Publikationen werden an Ansehen gewinnen, insbesondere wenn die Autoren merken, dass sie auf diesem Wege eine größere Resonanz erzielen als mit Print-Veröffentlichungen.
Von Tobias Freudenberg
Kommentar hinterlassen zu "Selektieren für die Praktiker"