Der Landtag in NRW hat Ende des vergangenen Jahres die Neuerungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags abgelehnt. Das aus dem Kino- und Videofilmbereich bekannte Alterskennzeichnungsmodell wurde damit vorerst nicht explizit auf das Internet übertragen.
Jugendschutz ist und bleibt aber relevant: Ein Verstoß gegen die weiterhin bestehenden Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) kann heute bis zu 500.000,00 € Bußgeld zur Folge haben. Umso wichtiger ist es, die Bestimmungen im Jugendschutz – auch und vor allem im Internet – zu kennen und so Verstöße bei Online-Angeboten zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund veranstaltet die Akademie des Deutschen Buchhandels am 28.06.2011 in München das Seminar Jugendschutz in den Neuen Medien und Freiwillige Selbstkontrolle. Der Referent Marco Erler gibt einen Überblick über wesentliche Aspekte des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Die Teilnehmer erfahren, wann Maßnahmen zum Schutze der Jugend erforderlich und wie sie umzusetzen sind. Die Rolle der Freiwilligen Selbstkontrolle in den Medien ist ebenfalls Thema des Seminars und wird von Martin Drechsler, Referent für Jugendmedienschutzrecht der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia e.V. (FSM), erläutert. Herr Drechsler wird insbesondere zu den jüngsten technischen Innovationen im Bereich der Jugendschutzprogramme referieren.
Das Seminar richtet sich an Juristen und Content-Manager von Internetunternehmen jeder Art, insbesondere aus den Bereichen Film, TV, Verlagswesen, Videospiel, Musik, Glücksspiel, User-Generated-Content
Weitere Informationen und Anmeldung unter
http://www.buchakademie.de/seminare/medienrecht/jugendschutzrecht.php
Ansprechpartnerin für diese Pressemitteilung:
Judith Horsch, Leitung PR, Akademie des Deutschen Buchhandels, judith.horsch@buchakademie.de
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