Studibooks.de hat im Clinch mit dem Börsenverein eine Niederlage kassiert. Nachdem die Versandbuchhandlung Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung von Verband und Preisbindungstreuhänder aus dem April 2011 eingelegt hatte, bestätigte das Landgericht Hamburg am heutigen Donnerstag, 9. Juni, die EV. Ob das Startup weiter für sein Geschäftsmodell kämpft, ist unklar.
Im April hatte das Landgericht dem Unternehmen untersagt, verlagsneue Bücher an Endkunden zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen zu verkaufen – laut Verbandsjustiziar Christian Sprang wurden Fachbücher im Schnitt 10% unterhalb des gebundenen Ladenpreises angeboten. Die Differenz, so die Begründung der Firma, werde von „Förderern“ bezahlt, die die Ausbildung von Studenten und damit deren Bildung unterstützen wollten.
Doch laut Verband ist eine derartige Werbung mit Förderern bzw. Gutscheingebern unzulässig, wenn dadurch ein Preiswettbewerb entsteht, den das Preisbindungsgesetz gerade verhindern wolle. „Denn aus Sicht des Buchkäufers kommt es nur darauf an, dass er die Bücher günstiger erhält, ihm ist gleichgültig, ob und durch wen der fehlende Betrag an den Buchhändler gezahlt wird.“
Nachdem der Geschäftsführer Bastian Klasvogt Widerspruch gegen die EV einlegte, hat das Gericht heute im Hauptsacheverfahren seine erste Entscheidung bestätigt. Das Portal bleibt offline. Die Begründung will das Gericht in den nächsten Tagen liefern. „Dann entscheiden wir auch, ob wir weiter für unser Modell kämpfen oder nicht“, heißt es bei Studibooks.de.
Kommentar hinterlassen zu "Sieg der Preisbindungswächter"