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Signal von Chin

Nach monatelanger Funkstille hat sich das zuständige US-Gericht wieder zum Vergleich zur Massendigitalisierung von Büchern in Bibliotheksbeständen durch Google geäußert. Die Frist, innerhalb derer Copyrightinhaber ihre Ansprüche bei der geplanten „Book Rights Registry“ anzumelden haben, wurde auf Wunsch der Vergleichsparteien verlängert.

Die Frist ist nun auf ein Jahr nach der Annahme des Google-Vergleichs durch das  Gericht ausgedehnt worden; früheste Deadline ist nun der 22. Februar 2012 (hier das Schreiben des Gerichts, PDF). Ursprünglich sollten Rechteinhaber nur bis zum 31. März 2011 ihre Ansprüche (60 Dollar pro Titel) anmelden können.

Unabhängig von der verlängerten Frist, ist noch unklar, wie es mit dem Verfahren weiter geht. Im Januar hatte Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang erklärt, in amerikanischen Juristenkreisen werde mittlerweile gemutmaßt, dass der inzwischen zum Bundesberufungsgericht gewechselte Richter Denny Chin (der die Fristverlängerung am 18. Februar 2011 unterschrieben hat) nicht mehr dazu kommen werde, eine Entscheidung zum Google Book Settlement zu treffen und ein neuer Richter bestimmt werde. Dies sei bislang aber noch nicht geschehen. Bei einem Wechsel werde es sicherlich noch einige Monate dauern, bis mit einer Entscheidung gerechnet werden könne.

Neben dem (jetzt gelösten) Fristenproblem sei bisher immer noch kein praktikables Verfahren eröffnet worden, mit dem sich eine Rechteanmeldung ohne unzumutbaren Aufwand bewerkstelligen ließe. Vor dem Hintergrund, dass eine Annahme des Vergleichs wegen der kritischen Haltung des US-Justizministeriums fraglich sei, könnte sich die zeit- und kostenaufwändige Registrierung einzelner Werke als „Arbeit für den Papierkorb“ erweisen.

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