Der 25. Mai ist rot im Kalender markiert. Bis zu diesem Termin müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden. Betroffen sind alle Unternehmen: von der kleinen Buchhandlung über die Literaturagentur bis zum Verlag.
Meist hapert es an der Umsetzung der Dokumentations- und Nachweispflichten. Die Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie Maßnahmen getroffen haben, die sicherstellen, dass die Datenverarbeitung datenschutzkonform erfolgt.
Jede datenschutzrechtliche Maßnahme, die nicht protokolliert ist, wird zukünftig im Sinne einer Beweislastumkehr als nicht vorhanden angesehen. Es drohen empfindliche Bußgelder für alle Unternehmen, die den Nachweis- und Dokumentationspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen sind.
Im Webinar-Video „Dokumentationspflichten in der DSGVO“ erläutert Rechtsanwalt Norbert Geyer anhand eines Beispiels, wie Sie die notwendigen Verarbeitungsverzeichnisse erstellen und pflegen müssen, um für die DSGVO gerüstet zu sein. Sie erhalten ein leeres Verarbeitungsverzeichnis als Musterdokument zur Umsetzung der Theorie in die Praxis.
Inhalt des Videos:
- Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Umgang mit personenbezogenen Daten
- Erarbeitung und Pflege eines Verarbeitungsverzeichnisses
- Bonus: Verarbeitungsverzeichnis als Musterdokument (Excel-Datei)
Referent
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT Recht Norbert Geyer ist Partner bei der Kanzlei RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB (RDP) mit Sitz in Augsburg. RDP sich im Referat IT-Recht auf die vollumfängliche datenschutzrechtliche Beratung und Betreuung von Unternehmen spezialisiert. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd) ist RA Geyer unter anderem als externer Datenschutzbeauftragter tätig, zudem berät er Unternehmen bei der Erstellung und Einführung von Datenschutzkonzepten. Die RDP ist Partner der Rhenus Media Services.
Kosten
39,90 Euro zuzüglich MwSt.
Das Video können Sie auf unserer Wissensplattform pubiz.de ansehen und bestellen.
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