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Sollen E-Books für die Bibliotheksleihe freigegeben werden?

Vor der Bundestagswahl hat buchreport die Positionen der Parteien zu den wichtigsten Branchenthemen zusammengestellt – nach der Steuergerechtigkeit im Wettbewerb mit Amazon, der Subventionspolitik für Buchhandlungen, den Rahmenbedingungen für den E-Book-Verkauf, dem Urheberrecht und dem Kampf gegen Piraterie geht es diesmal um die Rahmenbedingungen für den E-Book-Verleih in Bibliotheken. 

Teil 6: Sollen E-Books für die Bibliotheksleihe freigegeben werden?

E-Books kann man kaufen und nutzen, aber man besitzt sie nicht wirklich, darf sie entsprechend nicht weitergeben und sie schmücken auch kein Regal. Deshalb sind Miet- und Leihmodelle für digitalen Lesestoff eine interessante Alternative.

Hier kommt es zu Interessenkonflikten, weil Verlage dieses Geschäftsmodell nutzen wollen, andererseits aber auch Stadtbüchereien als klassische Verleihanstalten E-Books ins Angebot nehmen – zu unschlagbaren Konditionen, denn die E-Book-Ausleihe ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Anders als bei gedruckten Büchern können Verlage die E-Book-Ausleihe untersagen, es sei denn, das Urheberrecht wird in diesem Punkt verändert.

Frage: Sollten Bibliotheken E-Books auch ohne Genehmigung der Verlage verleihen dürfen, analog zur Schrankenregelung im Urheberrecht, nach der gedruckte Bücher ohne Einwilligung des Rechteinhabers verliehen werden dürfen?

Weitere Wahlprüfsteine lesen Sie in den kommenden Tagen auf buchreport.de. Alle Antworten und Fragen im Überblick finden Sie im buchreport.magazin August 2013 (hier zu bestellen).

Alle bisher erschienen Teile der Serie finden Sie im buchreport-Dossier zur Bundestagswahl 2013.

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