Teil 6: Sollen E-Books für die Bibliotheksleihe freigegeben werden?
E-Books kann man kaufen und nutzen, aber man besitzt sie nicht wirklich, darf sie entsprechend nicht weitergeben und sie schmücken auch kein Regal. Deshalb sind Miet- und Leihmodelle für digitalen Lesestoff eine interessante Alternative.
Hier kommt es zu Interessenkonflikten, weil Verlage dieses Geschäftsmodell nutzen wollen, andererseits aber auch Stadtbüchereien als klassische Verleihanstalten E-Books ins Angebot nehmen – zu unschlagbaren Konditionen, denn die E-Book-Ausleihe ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Anders als bei gedruckten Büchern können Verlage die E-Book-Ausleihe untersagen, es sei denn, das Urheberrecht wird in diesem Punkt verändert.
- CDU/CSU: Verleih sollte ohne Zustimmung der Verlage möglich sein
- SPD: Schrankenregelungen stehen auf dem Prüfstand
- FDP: Tatsächliches „Verleihen“ muss möglich werden
- Die Linke: Forschungsergebnisse Open Access publizieren
- Grüne: Verleihsysteme an veränderte Marktbedingungen anpassen
- Piraten: Für E-Books gelten dieselben Regeln wie für gedruckte Bücher
Weitere Wahlprüfsteine lesen Sie in den kommenden Tagen auf buchreport.de. Alle Antworten und Fragen im Überblick finden Sie im buchreport.magazin August 2013 (hier zu bestellen).
Alle bisher erschienen Teile der Serie finden Sie im buchreport-Dossier zur Bundestagswahl 2013.
Kommentar hinterlassen zu "Sollen E-Books für die Bibliotheksleihe freigegeben werden?"