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Späte Steuerbescheide

Am liebsten würde Amazon die lokale Sales Tax (Umsatzsteuer) gar nicht erheben, doch in den USA regt sich der Widerstand gegen die beharrliche Verweigerungstaktik des Online-Riesen. Der Bundesstaat Arizona hat jetzt die Geduld verloren und dem Unternehmen einen Steuerbescheid mit einer Nachforderung von 53 Mio Dollar plus Zinsen für nicht erhobene Sales Tax zwischen März 2006 und Dezember 2009 zugestellt.
Ob und wann die Staatskasse allerdings um diese Summe reicher wird, ist  offen. Als erster Bundesstaat überhaupt hatten die Kollegen in Texas Amazon bereits im Oktober 2010 eine Rechnung über rund 269 Mio Dollar (inklusive Zinsen und Aufschlägen) für 2005 bis 2009 geschickt. Dagegen wurde Einspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden worden ist.
Dass Amazon versucht, sich um die Erhebung der Sales Tax zu drücken, die nicht nur für die Verkäufe im stationären Handel gilt, sondern auch bei Geschäften im Internet, ist nicht neu. Schließlich steht die Preiswürdigkeit des Unternehmens auf dem Spiel, wenn auf jeden Kauf die Sales Tax des Adressaten aufgeschlagen wird. Die Steuer ist von Staat zu Staat verschieden: In New York z.B. liegt sie bei 9%, Indiana erhebt 7%, Virginia 5%.
Amazon argumentiert, dass Sales Tax nur dort fällig wird, wo das Unternehmen eine physische Präsenz in Form einer Niederlassung hat. Doch auch die zahlt er meistens nicht, weil es dem Konzern bisher fast immer gelungen ist, eine Ausnahmegenehmigung, sprich Steuerbefreiung, zu bekommen. Als Gegenleistung entsteht in dem betreffenden Bundesstaat dann ein Logistikcenter mit vielen Hundert Arbeitsplätzen – das im Bedarfsfall ein probates Druckmittel sein kann.
Doch die lautstarken Proteste des Einzelhandels – zu den Wortführern gehört nicht zuletzt die American Booksellers Association (ABA) – und scharfe Kritik in den Medien an Amazons Verhalten haben in der Politik einen Sinneswandel eingeleitet. In vielen Staaten arbeitet die Verwaltung an einer verbindlichen Regelung, die ausnahmslos für alle Händler gelten wird. Für Amazon gibt es jetzt häufig nur noch befristete Ausnahmeregelungen: In Kalifornien wird der Online-Händler ab September die Sales Tax aufgeschlagen, in Indiana und Tennessee ab 2014, in South Carolina sogar erst ab 2016.

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