Die von ausgedehnten Schließungen betroffene Gastronomie darf bereits auf Umsatzentschädigungen zurückgreifen. Jetzt soll einem SPIEGEL–Bericht zufolge auch der Einzelhandel solche wirtschaftlichen Hilfen erhalten, wenngleich nicht in gleichem Umfang wie die Gastronomie.
Anlass sind natürlich die aktuell diskutierten verschärften Maßnahmen wie die erneute Schließung des Einzelhandels. Ob nun schon vor oder erst nach Weihnachten: Ein erneuter Lockdown ist konkreter als noch vor wenigen Wochen zu vermuten war.
Der SPIEGEL berichtet, dass die Bundesregierung nun eben auch Hilfen für den Einzelhandel, also Kaufhäuser, Boutiquen oder Buchläden, bereitstellen will. Dazu liefen derzeit Abstimmungsgespräche zwischen den Häusern von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), wie es heißt.
Offiziell ist das noch nicht, der SPIEGEL nennt aber schon Details der diskutierten Regelung. Demnach zeichne sich ab, dass es für November oder im Dezember noch keine Unterstützung für Ausfälle geben werde, sondern eher eine ab Januar 2021, die sogenannte „Überbrückungshilfe III“. Die könne aber rückwirkend gestaltet werden, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
- Von der Krise betroffene Verkaufsgeschäfte, deren Umsätze im November oder Dezember mehr als 40% unter dem Vorjahresmonat liegen, können Unterstützung beantragen.
- Hilfe könnte auch für einzelne Wochen beantragt werden.
- Die Unterstützung sei unabhängig von der Art der Regelung und greife bei lokalen, landesweiten oder bundesweiten Schließungen.
- Die Unterstützung solle sich nicht am Umsatz ausrichten, sondern an konkreten Sachkosten wie Miete oder Lagerkosten.
Handelsverband fordert Gleichbehandlung
Auf den drohenden Lockdown hat der Handelsverband Deutschland (HDE) bereits reagiert. Dem „Handelsblatt“ sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth, dass durch Ladenschließungen direkt nach Weihnachten zwischen den Feiertagen im Nicht-Lebensmittelhandel Umsätze von rund 1 Mrd Euro am Tag wegfallen würden. Das sei für viele Händler nicht mehr zu verkraften.
Genth fordert, dass für von Schließungen betroffene Einzelhandelsunternehmen im Dezember die gleichen Regeln wie für die Gastronomie gelten müssten, also ein Ersatz von bis zu 75% der Ausfälle.
Lockdown ,ja aber Entschädigung, wie überall gibt es Notfälle ,aber es gibt auch Schmarotzer, die Trotz
Lockdown weiter Einnahmen machen durch Geschäfte Outdoor und dann zweimal kassieren, einmal von Steuergeldern und dann nebenbei schwarz Einnahmen tätigen. Hier sollte Kontrolle angebracht sein und bei Verstoß sofortiger Zahlung Stopp.