Noch vor dem Corona-Gipfel am Mittwoch dringen erste Überlegungen aus dem Kreis der Regierung und Ministerpräsidenten nach außen. Der SPIEGEL berichtet von den Plänen. Wichtigste Information für die Buchbranche: Zwar werde der allgemeine Lockdown bis zum 28. März verlängert, doch ab dem 8. März sollen Buchhandlungen wieder öffnen dürfen – mit den bereits bekannten Einschränkungen wie Hygienekonzepte und eine reduzierte Kundenzahl. Geplant ist demnach eine Begrenzung von einem Kunden pro 20 qm.
Die Öffnungserlaubnis für den Buchhandel soll dann (endlich) bundesweit einheitlich gelten. Bisher sind Buchhandlungen schon in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt von den Schließungen ausgenommen, was anderswo für Unmut gesorgt hatte. Für die Öffnung des Buchhandels hatten verschiedene Akteure zuletzt öffentlich geworben.
Auch für Blumengeschäfte oder Gartenmärkte sollen die Öffnungen ermöglicht werden, heißt es beim SPIEGEL.
Die Bundesländer sollen demnach auch die Möglichkeit erhalten, abhängig von Fallzahlen weitere Lockerungen vorzunehmen. Umgekehrt gilt aber auch: Übersteigen die Werte noch zu definierende Grenzen, würden automatisch die bis zum 7. März geltenden Maßnahmen wieder in Kraft treten. Damit sollen Länder und Kommunen schnell reagieren können, wenn es zu Corona-„Hotspots” kommt.
Die Vorlage mit diesen Inhalten stamme, so der SPIEGEL, von einer kleinen Taskforce, zu der die bayerische Staatskanzlei-Chefin Karoline Gernbauer, der Berliner Senatskanzlei-Chef Christian Gaebler, Finanz-Staatssekretär Wolfgang Schmidt und Kanzleramtsminister Helge Braun gehören.
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