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Startschuss gegen RapidShare

Der Börsenverein feiert einen Etappenerfolg im Kampf gegen Internetpiraterie: Campus und De Gruyter haben einstweilige Verfügungen gegen den One-Click-Hoster RapidShare erwirkt, nach denen er Titel der Verlage dauerhaft von seiner Plattform entfernen muss. Jetzt fordert der Verband andere Verlage auf, gegen RapidShare vorzugehen.

Die Erklärung des Börsenvereins im Wortlaut:

Landgericht Hamburg hat entschieden / Zwölf Buchtitel von De Gruyter und Campus betroffen / One-Click-Hoster muss erneute Uploads verhindern / Börsenverein motiviert weitere betroffene Verlage, ebenfalls zu klagen
 
Etappen-Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie: Bis auf weiteres darf RapidShare zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus im Rahmen des Online-Dienstes www.rapidshare.com nicht öffentlich zugänglich machen oder machen lassen. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die seit dem 4. Februar wirksam ist. Der One-Click-Hoster  muss nun erneute Uploads dieser Buchtitel verhindern.
 
„Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Als Teil seiner Strategie gegen Internetpiraterie unterstützt die Interessenvertretung der Verlage und Buchhandlungen in Deutschland Grundsatzverfahren gegen gefährliche Internetverletzer im Verlagsbereich. „Wir sind überzeugt, dass es für einen Verlag möglich ist, sich vor illegaler Nutzung von Büchern und Hörbüchern durch einen One-Click-Hoster wie RapidShare effizient zu schützen“, so Skipis. „Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffenen sind, motivieren sich zu wehren.“ Es sei sinnvoll und notwendig, dass möglichst viele Betroffene dem Beispiel mit eigenen Klagen folgen. Der Börsenverein stellt deshalb für Mitglieder auf seiner Internetseite unter http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/RapidShare_FAQs.pdf ein Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung.
 
RapidShare ist ein Internetdiensteanbieter (One-Click-Hoster), der kostenlosen Speicherplatz im Netz anbietet. Ohne vorherige Anmeldeprozedur ermöglicht er es Privatpersonen und Unternehmen, große Datenmengen hochzuladen. Über einen Link kann die jeweilige Datei angezeigt und kostenfrei heruntergeladen werden. Wer allerdings einen schnellen und bequemen Download wünscht, hat die Möglichkeit, bei dem One-Click-Hoster einen kostenpflichtigen Premium-Account zu erwerben. Das Problem ist: Der kostenlose Speicherplatz der One-Click-Hoster wird überwiegend dafür genutzt, urheberrechtlich geschützte Werke auf den Servern zu speichern. Diese werden dort ohne Einverständnis der Rechteinhaber wie Autoren und Verlage hinterlegt, angeboten und von Internetnutzern abgerufen. Dadurch ermöglichen und vereinfachen One-Click-Hoster wie RapidShare die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Durch den kostenpflichtigen Premium-Account verdienen sie zudem Geld damit.
 
Weitere Informationen für Mitglieder unter: http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/RapidShare_FAQs.pdf.

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