Stephan Langer, stellvertretender Chefredakteur und bereits seit über fünf Jahren Redaktionsmitglied bei „Christ in der Gegenwart“, wird ab 1. Januar 2021 neuer Chefredakteur.
In der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs, die Stephan Langer seit März 2019 innehat, kümmerte er sich bereits stark um die Organisation der redaktionellen Abläufe. Inhaltlich hatte Langer unter anderem die Verantwortung für die monatlichen Zusatz-Seiten „Bilder der Gegenwart“,
Er folgt auf Johannes Röser, der „Christ in der Gegenwart“ über 40 Jahre engagiert gestaltet hat und der Zeitschrift weiterhin eng verbunden bleiben will. Darüber freut sich Verleger Manuel Herder: „Johannes Röser ist eine überragende publizistische Größe des christlichen Deutschlands. Ich danke ihm für seinen prägenden und unermüdlichen Einsatz. Besonders danke ich ihm für seine journalistische Leidenschaft und seine so wichtige Bereitschaft, für die eigenen Überzeugungen Konflikte einzugehen und auszutragen. Wir freuen uns, dass er weiterhin dem Verlag verbunden bleibt und sich als Herausgeber in die Debatten des Landes und der Kirche einmischt.“
Simon Biallowons, Geschäftsführer Content & Product, äußert sich zum neuen Chefredakteur: „Wir freuen uns sehr, dass mit Stephan Langer als Chefredakteur ein profilierter und kreativer Blattmacher den CIG weiterführt. Gemeinsam mit seinem Team wird er die hohe Qualität des Blattes fortschreiben und gleichzeitig für neue und spannende Impulse sorgen“. „Damit bleibt der CIG die starke unabhängige Stimme in der christlichen Presse, die gehört wird und dringend nötig ist“, führt Manuel Herder weiter aus.
Kein Leserbrief! Mir gefiel von Johannes Röser in „Der Sprung auf die Bühne“ die kurze Stellungnahme:
„Bei Kirchenschelte, die inzwischen die Christen, masochistisch sich selber demontierend, ebenfalls bestens beherrschen“ …Das stimmt, auch Katholische Presseportale beteiligen sich – ähnlich der skandalisierenden weltlichen Medien – daran. Zum Glück fand ich anderer Stelle:“Das Gercke Gutachten ist betont sachlich gehalten. Das Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl/Spilker/Wastl genügte nicht den methodischen Mindeststandards, noch den persönlichkeitsrechtlichen Anforderungen. Sie (2 Rechtsprofessoren) rügten ausserdem „emotionale oder polemische Formulierungen sowie eine anmassende Diktion (Ausdrucksweise). Ich lese – um den Mainstream zu entgehen, NZZ ONLINE. Christa Halbeisen