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Steuergesetze sind veraltet

Während die EU-Kommission die reduzierten Steuersätze für E-Books in Frankreich und Luxemburg bestrafen will, hat der Nationalrat Dominique de Buman in der (nicht zur EU gehörenden) Schweiz das Finanzdepartement aufgefordert, den reduzierten Satz für E-Books einzuführen. Es gebe für die Diskriminierung digitaler Bücher keinen Grund.
Nach einem Bericht des „Schweizer Buchhandels“ verweist de Buman  darauf, dass die unterschiedlichen Steuersätze darauf zurückzuführen seien, dass die elektronische Form der Bücher noch wenig bekannt gewesen sei, als das Gesetz beschlossen wurde. „In den letzten Jahren hingegen ist die Digitalisierung im Büchermarkt rasch vorangeschritten. Neben dem gedruckten Buch hat sich das E-Book als zusätzliches Medium zur Verbreitung kultureller Inhalte etabliert. Heute bieten die meisten Verlage sowohl gedruckte Bücher als auch E-Books an, und immer mehr Leserinnen und Leser kaufen E-Books und lesen sie auf ihren Tablets. Es ist daher absolut gerechtfertigt, die E-Books ebenfalls dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu unterstellen.“

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