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Streit um das Erbe

Wird das „Tagebuch der Anne Frank“ (in Deutschland erschienen bei S. Fischer) am 1. Januar 2016 gemeinfrei – oder erst am 1. Januar 2051? Der Anne Frank Fonds, der die Rechte an dem Weltbestseller hält, versuche derzeit, die Schutzfrist zu verlängern, indem er Annes Vater Otto Frank als Mitautor installiert, meldet der Blog Jezebel.

Das „Tagebuch der Anne Frank“ gilt als einer der wichtigsten literarischen Denkmäler gegen die Schreckensherrschaft der Nazis. Das Menschheitsvermächtnis aus dem Amsterdamer Versteck hat aber auch ganz banal eine wirtschaftliche Seite – zu der die urheberrechtliche Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod der Autorin gehört. Da Anne Frank 1945 im KZ Bergen-Belsen ermordet wurde, endet die Schutzfrist mit Ablauf des Jahres 2015 und das Buch wäre ab Anfang 2016 gemeinfrei. Das gilt aber nicht, wenn man Annes Vater Otto als Mitautor ansieht, der den Holocaust überlebte und erst 1980 starb.

Bekannt ist, dass Otto Frank das Tagebuch seiner Tochter bearbeitete und herausgab. Auf der Website des Anne Frank Fonds, der die Rechte an dem Tagebuch hält, wird die Rolle des Vaters (und Fonds-Gründers) u.a. so beschrieben: „Aus der ursprünglichen Fassung A des Tagebuchs und der von Anne Frank selbst umgeschriebenen Fassung B, stellte Otto Frank eine gekürzte dritte Fassung C zusammen. Er musste kürzen, da der Verlag nur eine bestimmte Anzahl Seiten drucken wollte. Auch wurden ganze Passagen oder bestimmte Formulierungen, die für den Vater zu viel Intimitäten preis gaben, gestrichen.“

Reicht dieser Beitrag, um Otto Frank als „Mitautor“ zu qualifizieren? Der Anne Frank Fonds versuche das aus Profitinteresse, zürnt Rachel Vorona Cote im Jezebel-Blog und kommentiert das Bemühen mit dem farbigen Ausdruck „copyright bullshit“. Der Fonds begründe sein Bemühen damit, das Erbe der Anne Frank zu schützen, mein Cote. Der beste Schutz dieses Erbes sei aber, wenn das „Tagebuch“ von möglichst vielen Menschen gelesen werde.

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