Nicht berücksichtigt werde dabei, dass Rheinland-Pfalz auf das kostenpflichtige Schulbuchmietsystem umgestiegen ist und die Schulen deshalb 2010 umfangreich mit Schulbüchern ausgestattet wurden, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. Die Folge: deutliche Umsatzzuwächse im Buchhandel, die im Folgejahr in der Regel nicht gehalten werden konnten. „Obwohl in etwa die gleichen Schulbuchumsätze wie vor der Schulbuchausleihe getätigt wurden, nahm Cornelsen den Umsatzrückgang gegenüber dem Ausnahmejahr 2010 zum Anlass, den Buchhandlungen die Bonusrabatte zu kürzen“, moniert der Landesverband.
Die Buchhändler kritisieren die Kürzung als „unverhältnismäßig“ und fordern den Verlag auf, die Konditionen für Buchhändler zu konkretisieren. Statt den Rabatt „an eine nicht näher bezifferte Umsatzentwicklung“ zu knüpfen, müsse eine feste, transparente, faire und nachvollziehbare Umsatzstaffel eingeführt werden.
Bei der jährlichen Überprüfung der Rabattstaffel komme es bei einzelnen Kunden sowohl zu Rückstufungen des Bonus-Rabattes, als auch zu Höherstufungen. Ausgangsbasis sei jeweils der Grundrabatt von 20%, der um Bonusrabatte von 2-5% erhöht werden kann. Cornelsen berücksichtige neben der Umsatzentwicklung und dem Zahlungsverhalten auch die Entwicklung der Geschäftsbeziehung und den buchhändlerischen Service.
Cornelsen: Forderung nicht mit dem Preisbindungsgesetz vereinbar
Die Forderung des Landesverbandes nach festen Umsatzstaffeln lasse außer Acht, dass das Buchpreisbindungsgesetz rein umsatzabhängige Rabatteinstufungen nicht zulässt, heißt es in der Stellungnahme von Cornelsen weiter. Eine solche Einstufung würde zudem insbesondere kleinere, sehr engagierte Buchhändler benachteiligen, mit denen eine Geschäftsbeziehung auch über das Schulbuch hinaus besteht, die aber in kleineren Städten ein geringeres Schulbuchpotential haben.
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