Die EU-Finanzminister haben in der vergangenen Woche bei ihrem Treffen in Brüssel beschlossen, dass in Zukunft auch auf Hörbücher ein reduzierter Mehrwertsteuersatz erhoben werden kann. Bislang gehörten Hörbücher zu den Waren, die EU-weit mit mindestens 15% besteuert werden müssen, in Deutschland ist das der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%.
Die Hörbücher (einschließlich Hörspiele) gehören jetzt zu dem Paket von Produkten und Dienstleistungen, die als neu definierte Ausnahmen in den Genuss eines reduzierten Steuersatzes kommen können, darunter der Verzehr im Gaststättengewerbe, Reinigungsdienste in Privathaushalten und Haarschnitte. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte sich im Vorfeld gegen eine Erweiterung der Ausnahmeliste gewehrt, jetzt aber zugestimmt, dabei aber Steuersenkungen in Deutschland kategorisch ausgeschlossen: „Das ist nicht bezahlbar.“
Dennoch zeigt sich Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang nicht unzufrieden mit dem Ministerratsbeschluss: „Wir haben in Brüssel erreicht, was zu erreichen war.“ Eine Pflicht zur Mehrwertsteuerreduzierung für alle Mitgliedsstaaten einführen zu wollen, sei unrealistisch gewesen. Sprang setzt sich bereits seit Jahren für eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Hörbücher von 19% auf das Niveau für gedruckte Bücher (7%) ein. Dabei geht es um eine mögliche Reduzierung in der Größenordnung von 18 Mio Euro.
Für ein im Sortimentsbuchhandel verkauftes Hörbuch haben die Kunden 2008 im Schnitt 16,86 Euro an der Kasse bezahlt. Darin waren nach dem derzeitigen Satz 2,70 Euro Mehrwertsteuer enthalten.
(Aus buchreport.expess 12/2009)
Kommentar hinterlassen zu "Streit um Steuer für Hörbucher"