Heute Mittag stimmt das EU-Parlament über die umstrittene Reform des Urheberrechts ab. Die letzte Aussprache am Vormittag hat gezeigt: Der Ausgang ist offen, Befürworter und Gegner unter den Parlamentariern stehen sich unversöhnlich gegenüber.
„Diese Sitzung erinnert mich an das Finale einer Fußball-Weltmeisterschaft – das ist doch keine rationale Diskussion mehr, die wir hier führen.” Wenn ein solcher Satz im EU-Parlament fällt, ist das trotz aller Debattenkultur schon bemerkenswert. Wenige Minuten zuvor hatte die vehemente Gegnerin der Urheberrechtsreform Julia Reda unter vielen Zwischenrufen nochmals für ihre Position geworben und auch die Bundesregierung scharf kritisiert: Zwar wolle sie für die Reform stimmen, die politische Verantwortung dafür wolle in der Großen Koalition aber niemand übernehmen.
Auch Axel Voss, Berichterstatter des Rechtsausschusses und damit die Person, die wie keine andere mit der Reform verbunden wird, kritisiert, dass „Maß und Mitte der Debatte” verloren gegangen seien. US-Konzernen wie Google und Facebook warf er vor, „governance by shitstorm” betreiben zu wollen und die junge Generation zu instrumentalisieren, um ihre Interessen durchzusetzen.
Am vergangenen Wochenende waren die Reformgegener nochmal auf die Straße gegangen. Im Zentrum des Protests stand Artikel 13 zur Plattformregulierung und Uploadfiltern, aber auch das von europäischen Presseverlegern geforderte Leistungsschutzrecht.
Der Börsenverein hatte die Leipziger Buchmesse nochmals genutzt, um für die Reform des Urheberrechts zu werben. „Kunst, Musik, Literatur zu schaffen und davon auch leben zu können, wird immer schwieriger. Technische Hürden gibt es im digitalen Zeitalter kaum noch, um Inhalte und Werke für alle frei verfügbar zu machen. Ein faires Miteinander endet dann, wenn Facebook, Google und Co. Milliarden einstreichen, während die Urheber hochgeladener oder verbreiteter Inhalte in vielen Fällen leer ausgehen“, sagte Verbandsvorsteher Heinrich Riethmüller in seiner Eröffnungsrede.
Die Buchverlage hoffen im Zuge der EU-Urheberrechtsreform vor allem auf Artikel 16 (in einer früheren Fassung: Artikel 12). Er ermöglicht den Mitgliedstaaten eine Rückkehr zur Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort.
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