Die Verlagsspitze von Suhrkamp darf weiter ihres Amtes walten: Das Landgericht Berlin hat die von Hans Barlach beantragte einstweilige Verfügung zur Abberufung der Geschäftsführung abgewiesen, meldet die „FAZ“.
Die Vorgeschichte: Am 10. Dezember 2012 hatte der Minderheitsgesellschafter von Suhrkamp die Abberufung der Suhrkamp-Verlagsleitung beantragt – und bekam vorerst recht. Barlach hatte der Mehrheitsgesellschafterin vorgeworfen, bei der Anmietung ihrer Berliner Villa für den Suhrkamp-Verlag gegen die Gesellschaftervereinbarung verstoßen zu haben. Und beantragt, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung vom November 2011 außer Kraft zu setzen. Damals hatten die Gesellschafter seinen Antrag auf Abberufung der Geschäftsleitung abgelehnt. Das Gericht folgte dem Antrag des Klägers zunächst, woraufhin die Verlagsspitze Berufung einlegte. Mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin bleiben Ulla Unseld-Berkéwitz (Vorsitzende), Jonathan Landgrebe und Thomas Sparr jetzt weiterhin im Amt.
Damit muss Barlach eine weitere Niederlage einstecken: Erst am Dienstag wurde das Insolvenzverfahren gegen Suhrkamp eröffnet, das der Minderheitsgesellschafter zu verhindern versuchte (buchreport.de berichtete).
Können sich alle Beteiligten bitte mal darauf besinnen, dass es um ein uns alle betreffendes Kulturgut geht, dass hier so mit Füßen getreten wird…