Kurz nachdem sich die Fraktionen der CDU/CSU und die FDP für die Verlängerung des umstrittenen § 52a des Urheberrechts ausgesprochen haben (hier mehr Hintergründe), folgt die Kritik des Börsenvereins. Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis spricht von einer „eiskalten Enteignung von Wissenschaftsverlagen“.
Einem Gesetzesentwurf (hier vollständig zu lesen) zufolge soll § 52a des UrhG bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. Im Gespräch sei zudem die völlige Entfristung, schreibt der Verband.
Die Vorschrift erlaubt es Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Teile von Lehrbüchern ohne Genehmigung der Verlage in ihre internen Netzwerke zu stellen. Wissenschaftsverlage machen den Paragraphen seit seiner Einführung 2003 für Umsatzeinbrüche im Lehrbuchgeschäft verantwortlich.
Skipis hält die Verlängerung für einen Skandal. Im Verbandsorgan „Börsenblatt“ erklärt Skipis: „Zu der angemessenen Vergütung, die der Gesetzgeber für die Leistung der Verlage vorgesehen hat, ist es nach wie vor nicht gekommen. Die Praxis läuft auf eine eiskalte Enteignung von Wissenschaftsverlagen hinaus – und zwar mit Billigung der Justizministerin, die ihren Aufgaben in diesem Fall wieder einmal nicht nachkommt.“
In seinen Augen sind Wissenschaftsverlage genauso wie Einrichtungen der Bildung und Wissenschaft „systemrelevante Institutionen einer Gesellschaft“. Man dürfe deren Interessen nicht gegeneinander ausspielen. „Derzeit versucht der Staat, sich zu Lasten der Verlage aus seiner Finanzierungspflicht zu stehlen“, so Skipis.
Auch Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang hatte kürzlich vor einer Verlängrung des Paragraphen gewarnt: Wissenschaftsverlagen würde die wirtschaftliche Basis entzogen. Die Informationsstruktur funktioniere nur, wenn die Werke von Forschern und Lehrbuchautoren von im Wettbewerb miteinander stehenden Verlagen publiziert werden statt von der öffentlichen Hand, so Sprang. Würde das Ausschließlichkeitsrecht der Verlage durch eine allgemeine Wissenschaftsschranke „amputiert“, könnte der Verlag seine Investitionen nicht mehr refinanzieren (hier mehr).
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