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Tag der Entscheidung für Zweitausendeins

Die Sanierung des Medienversenders und Shop-Betreibers Zweitausendeins tritt in die entscheidende Phase. Betriebsrat und Unternehmensführung streiten um den Sozialplan für den Personalabbau. Bei Nichteinigung droht die Insolvenz.

Mitte Mai hatte buchreport öffentlich gemacht, dass Zweitauseneins fast jeden zweiten Mitarbeiter entlassen, das eigene Kundencenter dichtmachen und den restlichen Mitarbeitern Zugeständnissen bei Arbeitszeit und Gehalt abverlangen will. Hintergrund: In den letzten Jahren waren regelmäßig siebenstellige Verluste erwirtschaftet worden. Die Zahlungsfähigkeit hatte der Gesellschafter MK Medien des Medienunternehmers Michael Kölmel sicher gestellt, der nach vielen vergeblichen Sanierungsanläufen auch im Personalbereich jetzt die Reißleine gezogen hat. Insgesamt sollen kurzfristig 51 Mitarbeiter ausscheiden.

Anfang dieser Woche war es bei Verhandlungen zwischen Zweitausendeins-Geschäftsführung und Betriebsrat aber zu keiner Einigung über den beabsichtigten Interessenausgleich/Sozialplan hinsichtlich des Personalabbaus gekommen. Der Betriebsrat informierte die Mitarbeiter daraufhin in einem Schreiben (das buchreport vorliegt) über die Abfindungsangebote und der drohenden Insolvenz:

  • „Leider kam es zu keinen Verhandlungen, vielmehr erklärte die Geschäftsleitung dem Betriebsrat ultimativ, dass die angebotenen Faktoren von 0,35 und 0,45 eines Bruttomonatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr nicht verhandelbar sind. Der Faktor von 0,45 setzt den Eintritt in eine Transfergesellschaft und damit den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage voraus.“
  • „Der Betriebsrat hatte aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation einen Faktor von 0,45 für alle zuzüglich einer weiteren Zahlung von 0,15 eines Bruttomonatsgehaltes für diejenigen Beschäftigten vorgeschlagen, die auf eine Klage gegen eine Kündigung verzichten, bzw. in die Transfergesellschaft eintreten. Im Ergebnis also einen Faktor von 0,6.“

Laut Betriebsrat hat die Geschäftsleitung für den Fall, dass der Betriebsrat die Vorstellungen der Geschäftsleitung nicht annimmt, die Anmeldung der Insolvenz in Aussicht gestellt.

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