Haftung

EuGH: Der Anschlussinhaber kann sich nicht einfach entziehen

Der EuGH urteilt: Der Inhaber eines Internet-Anschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss ebenfalls möglich war. Im verhandelten Fall geht es um die Schadensersatzforderung des Verlags Bastei Lübbe, der vor dem Landgericht München I gegen den Anschlussinhaber Michael Strotzer vorgeht. … mehr