Bei der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse des Börsenvereins kommen regelmäßig auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf den Tisch. Aktuelle Themen: das Urheberrecht und die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für E-Publikationen. … mehr
Nur 7 statt 19% Mehrwertsteuer auf E-Books oder E-Paper? Jetzt ist eine neue EU-Umsatzsteuerrichtlinie in Kraft getreten, die es den Mitgliedsstaaten erlaubt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch bei elektronischen Verlagserzeugnissen anzuwenden. „Das könnte bis Anfang 2020 oder eventuell schon früher geschehen“, schätzt Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins. … mehr
E-Books werden zukünftig nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% belastet. Die EU macht den Weg frei, aber der ist noch sehr lang. Es gibt definitorische Unklarheiten. … mehr
Verlegerbeteiligung und 7%-Mehrwertsteuer für E-Books
Nicht nur beim Thema E-Privacy (s.o.) runzeln Verleger die Stirn über die europäischen Gesetzgeber: Sowohl die rechtssichere Rückkehr zur Verlegerbeteiligung … mehr
Blockade auf den letzten Metern: Im EU-Finanzministerrat gab es am Freitag keine Einigung über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books und anderen E-Publikationen, weil Tschechien als einziges Land ein Veto einlegte.
Das EU-Parlament hat grünes Licht gegeben: Eine neue Richtlinie soll es den Mitgliedstaaten künftig erlauben, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch bei E-Books und anderen E-Publikationen einzuführen.
Die Verkehrsordnung bleibt unangetastet: Der Umgang mit Nachforderungen durch die Finanzbehörden bei falsch veranschlagten Mehrwertsteuersätzen wird nun doch nicht neu … mehr
Nachdem bei der letzten gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse des Börsenvereins eine Änderung der Verkehrsordnung angestoßen wurde, damit der Buchhandel nicht für Mehrwertsteuer-Fehler haften muss, folgte bei dem jüngsten Treffen die Kehrtwende. Die Verkehrsordnung bleibt nun doch unangetastet.
Der Europäische Gerichtshof hat die aktuell geltende Mehrwertsteuerregelung für E-Books bestätigt. Anders als gedruckte Bücher fallen sie nicht unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Das soll sich allerdings bald ändern.
2015, 2016 oder 2017? Die zweifelhafte Auszeichnung als annus horribilis des Verlagsrechts wird derzeit wie ein Wanderpokal weitergereicht. Ein Überblick über die Unwägbarkeiten, die die Branche weiterhin beschäftigen werden.