Die Verkehrsordnung bleibt unangetastet: Der Umgang mit Nachforderungen durch die Finanzbehörden bei falsch veranschlagten Mehrwertsteuersätzen wird nun doch nicht neu … mehr
Nachdem bei der letzten gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse des Börsenvereins eine Änderung der Verkehrsordnung angestoßen wurde, damit der Buchhandel nicht für Mehrwertsteuer-Fehler haften muss, folgte bei dem jüngsten Treffen die Kehrtwende. Die Verkehrsordnung bleibt nun doch unangetastet.
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Die Adelung des Verzeichnisses lieferbarer Bücher (VlB) zur Referenzdatenbank für den Buchhandel verläuft plangemäß: In der vergangenen Woche empfahl das … mehr