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Tatort-Bücher dürfen nicht Tatort heißen

Der Reihentitel „Ermittlungen in Sachen Tatort“ stößt den Verantwortlichen bei der ARD bitter auf. Die Anwälte des Fernsehsenders fordern den Verlag Bertz + Fischer auf, einen neuen Titel für die Buchreihe über den Sonntagskrimi zu finden. Die Berliner haben schon eine Idee.  
Bertz + Fischer verletze durch die Namensgebung seiner Buchreihe die Marken- und Titelrechte der ARD, heißt es laut Verlag in dem Schreiben. Der Reihentitel sei nicht notwendig, um den Inhalt der Bücher zu beschreiben, „vielmehr wird eine besondere Aufmerksamkeit für die beworbene Buchreihe durch die Verwendung des bekannten Titels Tatort hervorgerufen.“
Dass die ARD gegen die Reihe vorgehe, könne man sich beim Verlag nur dadurch erklären, dass die „Tatort“-Verantwortlichen, die vor Erscheinen über die Reihe informiert gewesen seien, über den kritischen Tenor der beiden bisher erschienenen Bände verärgert sein könnten.
Da der kleine Berliner Verlag das finanzielle Risiko eines Prozesses nicht eingehen will, werde man der Aufforderung nachkommen und die Reihe umbenennen. 
In einem Antwortschreiben bitten die Berliner die ARD-Verantwortlichen um Mithilfe bei der Findung eines neuen Titels für die Reihe, die den „Tatort“ behandelt, aber ohne Nennung des Gegenstands im Titel auskommt. 
Für den Fall, dass von Seiten der ARD kein überzeugenderer Titelvorschlag kommt, werde man die Reihe umbenennen in „Ermittlungen in Sachen jener bekannten Sonntagabend-Krimireihe der ARD, deren markenrechtlich geschützten Titel zu nennen uns an dieser Stelle untersagt wurde.“

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