Der Bildungsverlag Eins hat den Schwarzen Peter abgegeben. Die Schulbuchmacher aus Troisdorf hatten offensichtlich keine Lust, dem Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins zum erhofften Urteil über die Frage zu verhelfen, wann Konditionen für den Buchhandel „angemessen“ im Sinne des § 6 des Preisbindungsgesetzes sind.
Allerdings hat der Verband sich ohnehin nicht nur auf die Weisheit der Richter verlassen: Am Freitag kam zum zweiten Mal eine Arbeitsgruppe des Sortimenter-Ausschusses zusammen, die den unbestimmten Rechtsbegriff mit Leben füllen will. Sie soll Wünsche formulieren, die dann in den kommenden Monaten mit dem Verleger-Ausschuss abgestimmt werden. Im Frühjahr möchte der Verband den Verlagen Leitlinien zur angemessenen Konditionengestaltung in die Hand geben können.
Die gute Nachricht ist jetzt, dass die Sparten des Börsenvereins nicht durch einen Richterspruch eingeschränkt werden auf ihrer Suche nach Maßstäben zur Interpretation des § 6 PrbG. Das ist allerdings gleichzeitig auch die schlechte Nachricht, denn das Konfliktpotenzial in dieser Frage ist groß, weil auch die Erwartungen vieler kleiner Buchhändler es sind, die unter immer größeren Schwierigkeiten ums Überleben kämpfen. Ihnen wird der Verband vermitteln müssen, dass der gutgemeinte Passus keine Wundertüte sein kann.
Andererseits muss eine Konkretisierung des § 6 der Intention des Gesetzgebers gerecht werden, der gerade den Kleinsortimentern das Leben erleichtern wollte. Diesen Spagat zu schaffen, wird eine echte Herausforderung für die viel beschworene Konsensfähigkeit der Buchbranche sein.
Aus buchreport.express 43/2009
Kommentar hinterlassen zu "Testfall für Konsensfähigkeit"