50.000 Euro Schmerzensgeld muss Maxim Biller für die Veröffentlichung seines Romans „Esra“ zahlen. Dies sei erwartbar gewesen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung. „Wenn das Buch verboten gehört, weil es die Intimsphäre verletzt, dann hat die Geschädigte auch Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ent-Schädigung eben. Dass das Buch ja gar nicht mehr zu kaufen ist, ist kein Gegenargument.“
Die Frankfurter Rundschau konstastiert nüchtern, dass bedeutende Werke wie Goethes „Die Leiden des jungen Werthers“ heute mit Schwierigkeiten zu rechnen hätten, mit denen sie zu ihrer Zeit nicht zu rechnen hatten. „Man kann sich über diese Veränderung empören, aber es ändert nichts daran, dass sie stattgefunden hat.“
Der Tagesspiegel moniert, das Gericht hätte berücksichtigen können, wie viel der Autor schon durch das Verbreitungsverbot an „Schmerzensgeld“ bezahlt habe. „Der kommerzialisierte Anspruch der Ex-Freundin wirkt nach dem jüngsten Urteil nur noch: wie Rache.“
Auch die Zeit schreibt, die Richter hätten kein Augenmaß bewiesen. „Denn der Gerechtigkeit war mit dem Verbot genug, egal wie laut die Klägerin nach mehr geschrien hat. Es wurde Maxim Biller vorgeworfen, er habe das Ansehen und die Existenz einer Person zerstören wollen. Nach dem Urteilsspruch in München könnte man das seiner Ex-Freundin auch unterstellen.“
Die Süddeutsche befürchtet, dass alle Verlage, die mit Belletristik ihr Geld verdienen, gezwungen sein könnten, jeden biographischen Roman künftig einer „prohibitiven Kostenzensur“ zu unterwerfen. „Das Persönlichkeitsrecht ist im Extremfall durch das Verbot zu schützen, die Kunst aber durch die Verschonung vor maßloser Genugtuung durch maßloses Schmerzensgeld.“
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