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Teurer für Wiederholungstäter

Wer wiederholt gegen die Preisbindung verstößt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen als bislang. Grund sind zwei Gerichtsentscheidungen zur Formulierung der Unterlassungserklärung, die Preisbindungssünder abgeben müssen.
Bisher reichte die Selbstverpflichtung aus, einen bestimmten Titel nicht mehr unter Preis zu verkaufen. Nach dem Dortmunder Urteil gegen Kik und einem Urteil des OLG Frankfurt gegen Amazon müssen Preisbindungssünder sich künftig aber verpflichten, überhaupt nicht mehr gegen die Preisbindung zu verstoßen und im Falle der Zuwiderhandlung eine fette Vertragsstrafe zahlen.

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