Es war ein über Jahre schwelender Konflikt: Jetzt haben sich Thalia und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) auf Anraten des Landgerichts München auf einen Vergleich geeinigt. Thalia hat eine Unterlassungserklärung für die betreffenden Rezensionen abgegeben und zahlt Schadensersatz.
Im Schnitt werden für Thalia 380 Euro pro Rezensionsauszug als fiktive Lizenz fällig. „FAZ“-Geschäftsführer Burkhard Petzold nannte das „einen guten Richtwert“.
Die „FAZ“ hatte 2012 geklagt, da der zu Thalia gehörende Online-Händler buch.de auf seiner Website Rezensionsauszüge ohne Genehmigung zu Werbezwecken genutzt hatte. Auf mehrmalige Aufforderungen entsprechende Lizenzen einzuholen, war der Online-Händler nicht eingegangen. Die Rezensionen seien urheberrechtlich geschützt, so das Argument der „FAZ“, die neben einer Unterlassungserklärung ursprünglich einen Schadensersatz von 35.000 Euro forderte.
Die Börsenvereinstochter MVB, sowie die Zwischenhändler KNV und Libri hatten sich in den Streit eingeschaltet, um als Mittler eine Einigung beizubringen.
Zur Vorgeschichte des Streits:
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