Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat ein Gericht in Brüssel in erster Instanz entschieden, dass der Comic „Tim und Struppi im Kongo“ nicht gegen das belgische Antirassismusgesetz verstößt. Der aus Belgien stammende Zeichner Hergé hatte in der erstmals 1930 erschienenen und 1946 erneut aufgelegten französischen Originalfassung des Comics die beiden Titelhelden in die damalige belgische Kolonie Kongo geschickt, wo sie u.a. mit Großwildjägern und Diamantenschmugglern zu tun hatten. Der kongolesische Menschenrechtler Bienvenu Mbutu Mondondo hatte 2007 Klage eingereicht und wollte ein Verkaufsverbot erzwingen, weil der Comic nach seiner Meinung rassistisches Gedankengut verbreitet. Das Gericht urteilte jedoch, dass das Buch zu einer Zeit erschienen sei, als der Kolonialismus noch weit verbreitet war. Es gebe keinerlei Beweise, dass Hergé beabsichtigt habe, Rassismus zu erzeugen. Der Kläger will jetzt die nächsthöhere Instanz anrufen.
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