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Tom Hillenbrand: Armer Autor, Du hast echt keine Freunde

Neulich, am 12. November 2015, ist was ganz Tolles passiert. Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zur Urheberpauschale gefällt, das sehr autorenfreundlich ist. Es legt nahe, dass die derzeitige Ausschüttungspraxis der VG Wort seit beinahe fünfzehn Jahren rechtswidrig ist – und die Verwertungsgesellschaft uns Autoren gemeinsam mit den Verlagen in ganz großem Stil über den Tisch gezogen hat.

Pauschale? VG? Falls Ihr jetzt nur noch Bahnhof versteht – keine Sorge, ich erkläre es gleich (in hoffentlich verständlicher Form). Also lest weiter, denn es geht um RICHTIG VIEL GELD.

Folgendermaßen: Wer einen Text verfasst, ist dessen Urheber. Auch wenn man den Text (Nutzungsrechte) an einen Verlag (Verwerter) weiterverdealt, besitzt man immer noch die Urheberrechte. Die sind unveräußerlich. Und wenn jetzt jemand eine Kopie des Textes anfertigt oder ihn in eine Leihbibliothek stellt, steht dem Urheber Kohle zu. Dafür gibt es Pauschalen, die an die VG Wort (und andere Verwertungsgesellschaften) entrichtet werden. Ist ein bisschen wie eine GEMA für Texte. Die VGs schütten das Geld dann an Autoren und Verlage aus.

Die VG Wort war jedoch vermutlich mindestens seit 2001 gar nicht berechtigt, den Verwertern/Verlagen etwas von dem Geld aus der Pauschale abzugeben. Denn in der EU-Richtlinie, die all das regelt, werden die Verlage als Nutznießer gar nicht genannt. Gehörte alles uns.

Jahrelang hat das auf Seiten der Autoren kein Schwein gemerkt. Dem Münchner Juristen Martin Vogel, dem wir alle zu Dank verpflichtet sein sollten, fiel es jedoch auf. Er prozessiert seit vielen Jahren gegen die VG Wort, damit diese ihre mutmaßlich rechtswidrige Praxis endlich beendet. Vogel hat bereits vor mehreren Gerichten gewonnen. Jetzt liegt sein Fall beim Bundesgerichtshof, der seine Entscheidung jedoch aufgeschoben hatte, weil er das oben bereits erwähnte EuGH-Urteil abwarten wollte.

Aber demnächst wird Karlsruhe wohl entscheiden, mit recht hoher Wahrscheinlichkeit zu unseren Gunsten.

Wer sich jetzt freut, sein alljährlicher VG-Wort-Scheck werde demnächst doppelt so hoch ausfallen, freut sich allerdings möglicherweise zu früh. Denn die Lobbyisten der Verwerter arbeiten bereits hart daran, das Geschehene ungeschehen zu machen. Sie wollen die fraglichen Gesetze so ändern, dass Verleger künftig an den Einnahmen der VG Wort (wir reden hier von ungefähr 100 Millionen Euro pro Jahr) beteiligt werden können. Die Verleger betreiben dies mit großer Verve. Nichts scheint ihnen garstiger zu sein, als die Vorstellung, dass Autoren für ihr Werk irgendwo Geld bekommen, ohne dass sie dabei die Hand aufhalten dürfen.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die Verleger mit dieser Nummer nicht durchkämen. Das Bundeskabinett hat einen Tag vor der EuGH-Entscheidung einen neuen Entwurf für den Rechtsrahmen von Verwertungsgesellschaften beschlossen. In diesem findet sich kein Passus, der den Verlegern zu ihrem unserem Geld verhilft. Aus Berliner Regierungskreisen ist zu hören, dass die Lobbyisten der Verlage im Rahmen der Beratungen über den Gesetzentwurf zwar darauf drangen, etwas zu ihren Gunsten in den Gesetzestext hineinzuschreiben; sie sind damit aber gescheitert. Die Regierung möchte nämlich dem BGH-Entscheid nicht vorgreifen. Im Kommentar zu dem Entwurf heißt es:

„Zu § 5 (Rechtsinhaber): Absatz 1 übernimmt sprachlich gestrafft die Definition aus Artikel 3 Buchstabe c der VG-Richtlinie. Absatz 2 schließt entsprechend der VG-Richtlinie Verwertungsgesellschaften aus dem Kreis der Rechtsinhaber aus. Die derzeit beim Bundesgerichtshof und dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängige Frage, ob Verleger als Rechtsinhaber an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft aus den Rechten zu beteiligen sind, bleibt unberührt.“

Das Gesetz muss noch durchs Parlament, aber die Chancen der Verleger stehen schlecht. Ihnen in einem nationalen Gesetz, das eine EU-Richtline umsetzt, Einahmen aus der Pauschale zuzusprechen, wäre vermutlich europarechtswidrig. Damit die Verleger doch noch zu ihrem unserem Geld kommen, müssen sie also weiter oben ansetzen: in Brüssel. Die Kommission frickelt gerade an einer Reform des Urheberrechts. Und der Börsenverein fordert bereits:

„Die EU-Kommission … hat jetzt die Pflicht, das zügig zu korrigieren, damit es bei der angemessenen und bewährten Aufteilungspraxis bleiben kann.“

Was also passieren wird, ist folgendes: Alle möglichen Verbandsvertreter werden der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament in den kommenden Monaten auf die Nerven gehen und versuchen, sie dazu zu bewegen, den Verlegern einen Anteil am Kuchen der Urheberpauschalen einzuräumen – oder daran, genau das zu verhindern.

Verleger besitzen eine mächtige Lobby, aber vielleicht haben wir ja auch eine? Es gibt schließlich Gewerkschaften und Journalistenverbände. Die kämpfen für unsere Interessen und werden zu verhindern wissen, dass unsere historische Chance verstreicht, dieses wichtige finanzielle Zubrot zu verdoppeln.

Das werden sie ganz sicher, oder?

Um es kurz zu machen: Nein, das werden sie nicht.

Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) sagt auf Anfrage:

„Uns ist in dem Zusammenhang wichtig, dass die Urheber keine Einbußen erleiden. Mit der bisherigen Praxis in Deutschland sind die Urheber nach unserer Meinung gut gefahren.“

Das entspricht 1:1 der Position der Verleger – alles soll bitteschön bleiben, wie es ist, Autoren sollen keinen Cent zusätzlich bekommen. Auf Nachfrage, warum eine Gewerkschaft, die Zehntausende Autoren vertritt, die Position der Verleger einnimmt, schreibt der DJV:

„Wenn die Verleger keine Ausschüttungen mehr erzielen würden, ist zu befürchten, dass sie die Ausfälle bei den Urhebern kompensieren würden. Deshalb sagen wir, dass wir mit der bisherigen Praxis zufrieden sind.“

Das ist kein hartes Verhandeln für die eigenen Mitglieder. Das ist Selbstmord aus Angst vor dem Tod.

Die zu Verdi gehörende Deutsche Journalisten Union (DJU) hat zu dem EuGH-Urteil einen Kommentar veröffentlicht, der sich um die VG-Wort-Frage elegant herumdrückt. Dem Portal iRights sagte die DJU-Vorsitzende Cornelia Haß jedoch, die DJU sei

„eher nicht der Auffassung, dass sich an diesen Schlüsseln (Anm.: zur Verteilung der Pauschale) signifikant etwas ändern sollte.“

Auch die DJU vertritt damit quasi die Position der Verleger.

Der ebenfalls zu Verdi gehörende Schriftstellerverband VS reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. Der VS ist allerdings in der Vergangenheit noch nie mit irgendeiner Aussage aufgefallen, die nahelegt, der Verband kämpfe in der Causa VG Wort für uns.

Lediglich der kleine Freischreiber-Verband erklärt, man unterstütze Vogels Klage und lehne einen Verlegeranteil ab.

Puh. Das muss man sich mal reinziehen. Die oben genannten Autorenverbände nennen ihre Positionen vermutlich „Erhalt der bewährten Zusammenarbeit zwischen Autoren und Verlegern“ oder „besonnenen Interessenausgleich“. Ich hingegen finde, sie grenzen an Verrat.

Ja, Verrat. Mir fällt kein anderes Wort dafür ein. Unsere eigenen Verbandsvertreter verkaufen uns an die Verlage. Sie geben vor, unsere Interessen zu schützen, aber helfen stattdessen unseren Arbeitgebern, uns weiterhin zu übervorteilen. Verrat nennt man so etwas.

Jetzt seid Ihr dran. Schreibt diesen Gewerkschafterdarstellern Mails, dichtet Schmähverse, lasst Euch etwas einfallen. Denn das dürfen wir denen ja wohl nicht durchgehen lassen, oder? Wie Ihr selbst etwas tun könnt, erfahrt Ihr hier.

 

Die Replik von Verleger Matthias Ulmer:

Lieber Herr Hillenbrand, das ist eine emotionale, leider aber in der Sache nicht richtige Darstellung. Die Schrankenregelungen des Urheberrechts greifen in die Urheberrechte, Verwertungsrechte, Vervielfältigungsrechte und das Recht zur öff. Verfügbarmachung ein. Auch wenn das Gesetz kein originäres Verlegerrecht (Leistungsschutzrecht) kennt, so ist es seit Generationen unbestritten und Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, dass die Eigentumsrechte des Verlegers aus dem Verlagsvertrag abgeleitet sind.

Die Urheberrechtsschranken greifen entsprechend nicht nur in die Rechte des Autors, sondern auch in die Rechte des Verlegers ein. Beider Rechte sind im Grundgesetz als Grundrecht garantiert. Eine Enteignung durch Urheberrechtsschranke (Privatkopie, Bibliotheksschranke, Semesterapparat, Digitaler Leseplatz etc.) ist nur solange verfassungsgemäß, wie die Enteigneten (Autor und Verleger) dafür angemessen entschädigt werden. Die Entschädigung erfolgt über die Verwertungsgesellschaften.

Die Formulierung der Europäischen Richtlinie enthält einen Formulierungsfehler (sogenannte planwidrige Regelungslücke), die zur jetzigen Situation führt. Die Bundesregierung hat im Bundestag nach einer Anfrage der Grünen bestätigt, dass sie die Beteiligung der Verlage neben den Autoren als absolut notwendig erachtet. Der Gesetzesentwurf von Justizminister Maaß für ein neues Verwertungsgesellschaftsrecht enthält mehrfach den expliziten Hinweis auf die Beteiligung der Verlage. Die Stellungnahmen der Autorenverbände unterstreichen die Bedeutung der Beteiligung der Verlage. Die europäische Kommission betont das gleichermaßen und bemüht sich jetzt, in der anstehenden Neuformulierung der relevanten Richtlinie die Regelungslücke zu schließen.

Sollte das nicht gelingen, dann würden wegen der Verfassungswidrigkeit einer entschädigungslosen Enteignung vermutlich die Privatkopieschranke, Bibliotheksschranke etc. entfallen und damit AUCH FÜR DIE AUTOREN keine Ausschüttungen aus der VG Wort mehr entstehen.

Eine Durchsetzung ihrer Interessen erreichen Autoren und Verlage aus Erfahrung immer nur miteinander, nie gegeneinander.

Zweitveröffentlichung eines Artikels im Blog von Tom Hillenbrand mit freundlicher Genehmigung der beiden Autoren.

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