Warum setzt der Gesetzgeber die E-Book-Händler einem solchen Risiko aus?
Können E-Book-Händler dieses 14-tägige Widerrufsrecht in ihren Geschäftsbedingungen ausschließen?
Das Widerrufsrecht wird durch das neue Gesetz grundsätzlich ohne jede Bedingung und auch ohne Wertersatz gewährt, so dass (auch die wiederholte) Inanspruchnahme des Widerrufsrechts nicht als missbräuchlich gelten würde, sondern schlicht als Ausübung des Verbraucherrechts.
Theoretisch ja, denn die Frist beginnt bei der Lieferung von digitalen Inhalten mit Vertragsschluss – wenn sich der Händler an alle Informationspflichten gehalten hat. Den Download könnte der E-Book-Händler dann 14 Tage nach Vertragsschluss zur Verfügung stellen. In der Praxis ist das aber wohl nicht praktikabel. Das Geschäft mit digitalen Inhalten lebt von der sofortigen Verfügbarkeit. Es gibt aber einen anderen Weg: Das Gesetz eröffnet E-Book-Händlern die Möglichkeit, vom Käufer quasi einen Verzicht auf das Widerrufsrecht zu erlangen, wenn dieser – ordentlich über alle Konsequenzen belehrt – in diesen Verzicht einwilligt, um die Inhalte sofort nutzen zu können. Geht man diesen vorgegebenen Weg, lässt sich ein Missbrauch des neuen Widerrufsrechts wirkungsvoll verhindern. Dabei muss der E-Book-Händler neben den Informationen zum Widerruf den Verbraucher nun vor allem auch genau über die Funk?tionsweise, die Verwendung technischer Schutzmaßnahmen und Beschränkungen in der Interoperabilität sowie Kompatibilität der digitalen Inhalte unterrichten.
Die Dame, Jürgen Schulze, ist weder praxisfern, noch belehrt sie: sie erläutert lediglich (und gut verständlich) ein neues Gesetz. Ob dieses praxisfern oder sinnvoll ist, wird die Praxis zeigen. Im Übrigen: warum sollten für digitale Güter andere Rechtsvorschriften & Verbraucherschutz-Regeln gelten als für physische?
Wie praxisfern ist diese Dame eigentlich? Den deutschen(!!!) Käufer darüber belehren, dass er ein Produkt erst später erhält, damit er notfalls auf sein Widerrufsrecht zurückgreifen kann? Das ist so lachhaft.