Immer wieder wird Google vorgeworfen, seinen Nutzern den Weg zu illegalen Angeboten von Piraten zu ebnen. Jetzt dokumentiert der Internetkonzern öffentlich, in welchem Umfang er Urheberrechtsverletzungen bekämpft.
Google hat im vergangenen Jahr wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen in 5,4 Mio Fällen Inhalte, Webseiten und Web-Adressen aus seinen Angeboten (ohne YouTube) gelöscht. Dies berichtet der Konzern in seinem Blog. Pro Monat bearbeitet Google demnach durchschnittlich 1,2 Mio Anfragen, Inhalte wegen möglicher Urheberrechts-Verletzungen offline zu nehmen.
„Internetpiraterie zu bekämpfen ist sehr wichtig, und wir wollen nicht, dass unsere Suchergebnisse zu Materialien weiterleiten, die das Urheberrecht verletzen“, betont der Konzern. Durch die Veröffentlichung der Daten könnten Nutzer wie Forscher nachvollziehen, welche Daten gelöscht werden und weshalb. Diese Transparenz sei ein wichtiges Mittel im Kampf gegen urheberrechtsverletzende Inhalte, so Google.
Das „Notice-and-takedown“-Verfahren – der Urheber informiert Google über eine Urheberrechtsverletzung, Google entfernt den Link – sei das Mittel der Wahl gegen Piraterie, heißt es vom Konzern weiter. Es stelle die richtige Balance zwischen den Interessen der Urheber und den Bedürfnissen der Nutzer her.
Verleger- und Musikverbände hatten dem Internet-Konzern in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen, zu wenig gegen Inhalte-Klau im Netz zu unternehmen und finanziell von Verstößen gegen das Urheberrecht zu profitieren. Der Börsenverein konzentriert sich vor allem darauf, gegen die Provider direkt vorzugehen, um „das Problem direkt an der Wurzel anzugehen, statt einzelne Auswüchse zu bekämpfen“ (hier mehr).
97% der gemeldeten Inhalte werden laut Google entfernt. Doch nicht immer sei die Anfrage der Urheber berechtigt: So wurde Google beispielsweise von einer Unterhaltungsfirma aufgefordert, eine Rezension einer Tageszeitung über eine Fernsehshow zu entfernen, obwohl der Bericht das Urheberrecht nicht verletzt habe.
Ich würde mir als Autor oder Verleger sehr gut überlegen, ob es sinnvoll ist, die Einträge bei Google löschen zu lassen, die zu Piratenseiten führen.
Folgendes ist zu bedenken: Der potentielle Buchmopser sucht vermutlich über Google (A) nach „seinem“ Buch. Gibt es dort Ergebnisse, führt sie ihn zu einer Piratenseite, ein Blog wie a***.ws oder b***.bz (B). Dort findet er dann womöglich den Link, der ihn (womöglich über ein paar zwischengeschaltete Seiten) zu der Seite führt, wo er das Buch tatsächlich runterladen kann, nämlich zu einem Filehoster (C).
Sinnvoll ist es, per Notice-and-Downtake-Verfahren den Link beim Filehoster runternehmen zu lassen. Der Buchmopser geht dann über A und B und findet bei C: nichts! B hingegen macht kostenlose Werbung für das Buch, und Google bringt den Buchmopser dorthin, der ja auch ein potentieller bezahlender Kunde ist (z. B. weil er das Buch wirklich dringend für sein Studium braucht). Google interessiert nicht, ob der Link auf dem Filehoster tot ist, und so sammeln sich dort immer mehr Verweise auf letztlich tote Links (gewissermaßen eine Spam-Schutzschicht für mein Buch), während sich eventuell noch lebendige Links vielleicht noch auf der x-ten Google-Ergebnisseite finden, die aber ohnehin niemand aufsucht, zumal, wenn er zuvor immer wieder nur auf tote Links gestoßen ist.
Diese späteren – lebendigen – Links rutschen bei Google nach oben, wenn man die oberen Links gemäß DMCA bei Google abmeldet.
Das mal als grobe, hoffentlich verständliche Gebrauchsanleitung. In speziellen Fällen, auf die ich jetzt nicht eingehe, mögen die Dinge anders liegen.