Die Überbrückungshilfe III gehört zu den verschiedenen Förderprojekten während der Corona-Pandemie. Sie ist gedacht als Eigenkapitalzuschuss für alle Unternehmen, deren Umsatz zwischen November 2020 und Juni 2021 in mindestens drei Monaten um mindestens 50% eingebrochen ist. Für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70% ist sogar die Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent möglich.
Anträge für die Überbrückungshilfe III können nun sogar bis Ende September 2021 gestellt werden. Bisher war Ende Juni Fristende.
Für Soloselbstständige gab es bisher bis zu 7500 Euro Neustarthilfe. Nun soll das Geld für die ersten drei Quartale des Jahres auf bis zu 12.000 Euro erhöht werden.
„Die Verlängerung und Erweiterung der Überbrückungshilfe III ist gerade für Künstlerinnen und Künstler eine gute Nachricht. Es freut mich vor allem, dass wir im Kabinett auch eine Aufstockung der Neustarthilfe beschlossen haben: Solo-Selbständige, unständig Beschäftigte und kurz befristet Beschäftigte in darstellenden Künsten können nun bis zu 12.000 Euro erhalten. Das ist eine Ermutigung für viele Kreative, die auch weiterhin stark unter den Auswirkungen der Pandemie zu leiden haben“, so die Bewertung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die vom Bundeswirtschaftsminister bekannt gegebenen Veränderungen an den Coronahilfen. Demnach sollen Handelsunternehmen ab sofort für Monate mit mindestens 30 Prozent coronabedingtem Umsatzverlust insgesamt bis zu 52 Millionen Euro statt wie bisher bis zu zwölf Millionen Euro Überbrückungshilfe beantragen können. Der HDE hatte dies mit Blick auf die hohen, schließungsbedingten Verluste größerer Handelsunternehmen bereits seit Monaten gefordert. Positiv sieht der Verband auch die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Ende September.
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