Im Frühjahr ließ der Bundesgerichtshof (BGH) die Verlage mit dem Wunsch abblitzen, die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werken an Leseplätzen in Bibliotheken nach § 52b UrhG zu begrenzen. Jetzt erhebt der Verleger-Ausschuss-Vorsitzende Matthias Ulmer Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil im Musterverfahren gegen die Technische Universität Darmstadt.
Der Richterspruch des BGH komme einer Enteignung von Autoren und Verlagen gleich, begründet Ulmer gegenüber buchreport die Verfassungsklage. „Dass Autoren heute dulden müssen, dass Richter in ihre Grundrechte eingreifen und weder die selbstverständliche Abwägung über die Notwendigkeit und Gebotenheit einer Enteignung vornehmen noch den Enteigneten dafür eine Entschädigung zusprechen, ist nicht hinnehmbar.“
Überhaupt gebe es eine bedenkliche Tendenz bei Gerichten und Gesetzgeber, Autorenrechte zugunsten kurzfristiger Nutzerinteressen einzuschränken, kritisiert Ulmer. „Ginge es um Wohnraum oder Datenschutz, dann wäre die Öffentlichkeit protestierend auf der Straße. Bei Eingriffen in Autorenrechten wird dagegen auch noch applaudiert.“
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Richtig so, Herr Ulmer. Ganz meine Meinung.