Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Umwandlung des Suhrkamp Verlages in eine Aktiengesellschaft vorläufig gestoppt. Es verbietet dem Amtsgericht Charlottenburg, die neue Rechtsform ins Handelsregister einzutragen, und kommt somit derzeit dem Wunsch des Minderheitsgesellschafters Hans Barlach nach, der Verfassungsbeschwerde gegen den Sanierungsplan des Verlags erhoben hatte.
Bei Suhrkamp mache man sich wegen der Unterbrechung allerdings wenig sorgen, heißt es aus dem Verlag: Für Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihr Team handelt sich bei dem vorläufigen Beschluss des Verfassungsgerichts lediglich um eine kurzfristige Anordnung im Rahmen des Verfahrens. Sie hoffen, dass die Unterbrechung aufgehoben wird, wenn der Verlag eine Stellungnahme zu Barlachs Verfassungsbeschwerde abgibt.
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