Als sich im vergangenen Herbst das Barsortiment Libri (Hamburg/Bad Hersfeld) anschickte, den kleinsten Wettbewerber Könemann (Hagen) zu übernehmen, zogen die Wettbewerbshüter des Bundeskartellamts die Augenbrauen hoch. Denn mit der Übernahme schrumpft der Buchgroßhandel auf nur noch drei Marktteilnehmer: KNV, Libri und Umbreit. Die beiden Großen, KNV und Libri, bilden dabei schon seit längerem ein marktbeherrschendes Duopol ohne ausgeprägten Wettbewerb.
Das Kartellamt eröffnete deshalb das Hauptprüfverfahren und gab die Übernahme von Könemann durch Libri Ende März erst frei, nachdem die Branche gründlich unter die Lupe genommen worden war. In einem Fallbericht hat die Behörde jetzt dokumentiert, warum die Freigabe erfolgte – trotz des geringen Wettbewerbs: Weil der Zukauf für Libri keinen entscheidenden Vorteil bringt.
Ein wichtiger Baustein in der Argumentation der Bonner Behörde ist dabei der geplante Umzug von KNV nach Thüringen. Der wird nach Einschätzung der Kartellwächter die Kostenstruktur von KNV derart verbessern, dass eine „Asymetrie“ in dem bisher sehr ausgeglichenen Nebeneinander der beiden Duopolisten entsteht.
Den erwarteten umzugsbedingten Kostenvorteil für KNV schätzt das Kartellamt so groß ein, dass er von Libri auch durch die Übernahme von Könemann nicht kompensiert werden kann: „Der Marktanteilszuwachs von Libri durch die Fusion ist gering und die Kostenstruktur von Libri verbessert sich höchstens geringfügig und nähert sich damit kaum der von KNV an.“
Vor diesem Hintergrund, schreibt das Bundeskartellamt, „war nicht zu erwarten, dass der Erwerb von Könemann durch Libri zu einer Verstärkung des derzeit bestehenden Duopols von Libri und KNV führt“.
Und ich soll tatsächlich glauben, dass die Behörde selbst recherchiert hat. Klingt doch eher nach einer Textübernahme seitens KNÖ, in der sie mitteilen, dass sie keine Einwände gegen die Übernahme hat, weil…