Heute Nachmittag befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit der Frage, ob die deutsche Sprache als Landessprache im Grundgesetz festgeschrieben werden soll. Für eine Aufnahme ins Grundgesetz plädiert Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS). Den gesetzlichen Status unverändert zu lassen, fordert hingegen der Hamburger Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch in seiner Petition.
Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) ist gegen den Vorstoß. Die Kritik entzündet sich u.a. an der Hoffnung der Petenten, dass Gesellschaftsgruppen mit besonderem Bezug zur deutschen Sprache (wie Schriftsteller, Journalisten und Lehrer) durch die Anerkennung „ein Stück weit Verantwortung für die Weiterentwicklung des Kulturguts Sprache“ übernehmen sollen. Diers wirke „unangemessen bevormundend“. „Wir stellen fest, dass wir uns bereits jetzt – und seit jeher – unserer Verantwortung für das Kulturgut Sprache bewusst sind“, erklären die Lektoren. „Dazu bedarf es keiner Verfassungsänderung.“
Da das Deutsche aufgrund gesetzlicher Regelungen bereits Amtssprache in der Bundesrepublik ist, bleibe unklar, was genau die Petenten erreichen wollten.
Grundsätzlich sei allerdings eine Förderung der deutschen Sprache, unabhängig von einer Festschreibung im Grundgesetz, sinnvoll. Einige Vorschläge der Lektoren:
- Das Buch samt den Rechten der Büchermacher (z.B. angemessene Honorierung für geistige Arbeit) stärken.
- Den Deutschunterricht sowie die sprachliche Qualität der Schulbücher generell sichern und weiterentwickeln.
- Deutsch als Wissenschaftssprache fördern, beispielsweise durch Preise und Stipendien, ohne den internationalen wissenschaftlichen Austausch zu behindern.
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