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Unfreiwillige Spende

Die Buchhändler-Genossenschaft eBuch meldet drei Erfolge im Kampf für die Buchpreisbindung: 
  • Amazon: Weil Amazon einige Titel günstiger angeboten habe als der VLB-Referenzwert vorgibt, sei der Online-Händler auf Drängen der durch die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger und Marquardt vertretenen eBuch verpflichtet worden, 10.000 Euro an das Sozialwerk zu spenden. Zudem habe Amazon eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. 
  • Penny: Der Discounter hatte neue, preisgebundene Bücher in der Rubrik „Schnäppchenmarkt“ mit „Aktions-Preisen“ beworben und wurde jetzt laut eBuch wegen irreführender Buchpreiswerbung ohne Bemühen der Gerichte zur Unterlassung verpflichtet. Im Wiederholungsfall drohten Vertragsstrafen. 
  • Depot: Die Filialkette für Geschenkartikel, Dekorationsaccessoires und Kleinmöbel hat laut eBuch preisgebundene Bücher mit 50% Rabatt angeboten und wurde ebenfalls zur Unterlassung verpflichtet.

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