Der Börsenverein und die Universität Trier haben sich in einem Streit über die Zulässigkeit einer Ausschreibung über Aufträge für preisgebundene Bücher und Zeitschriften geeinigt. Wie Preisbindungstreuhänder Christian Russ mitteilt, wird die Universität eine neue Ausschreibung durchführen und auf die beanstandeten Positionen verzichten.
Die Hochschule hatte im vergangenen Jahr Aufträge für preisgebundene Bücher und Zeitschriften in siebenstelliger Höhe vergeben. Dabei hatte sie im Rahmen einer Ausschreibung nur solche Buchhändler berücksichtigen wollen, die kostenlos ein Online-Rechercheportal sowie eine sogenannte „Aleph-Schnittstelle“ zur Verfügung stellten. Was für die Buchhändler zusätzliche Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich bedeutet hätte, erläutert Russ in seinem Schreiben zur Beilegung des Streits.
Ein hierzu vom Börsenverein geführter Rechtsstreit sei nun durch einen Vergleich beendet worden. „Die Uni Trier wird eine neue Ausschreibung durchführen und auf die beanstandeten Positionen verzichten“, teilt Russ mit. Der Rechtsanwalt und Preisbindungstreuhänder, der den Verband vor Gericht vertrat, begrüßt die Einigung: „Das Gericht hatte zu erkennen gegeben, dass es die kostenlos eingeforderten Zusatzleistungen nicht für handelsüblich und damit für rechtswidrig hielt. Es lohnt sich also, gegen solche Ausschreibungen vorzugehen, damit den Buchhändlern nicht immer mehr Zusatzleistungen abgefordert werden. Allerdings sollte man sich in solchen Fällen beeilen, da bei Ausschreibungen kurze Fristen laufen und eine Intervention schwierig wird, wenn der Zuschlag bereits erfolgt ist.“
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