Einen Teilerfolg, aber eben auch eine Teilniederlage verzeichnen beide Parteien in dem Verfahren der sogenannten Verpächter gegen die Schließung des Bertelsmann Clubs. Das Landgericht Düsseldorf urteilte jetzt, dass die Kündigung der Vertriebspartner-Verträge unwirksam ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder gar die Fortführung von Club-Filialen folge daraus aber nicht.
Damit folgte das Gericht inhaltlich der Linie, die es bereits in der mündlichen Verhandlung im August vorgegeben hatte. Seinerzeit hatte es den Parteien wegen der verzwickten juristischen Lage einen Vergleich empfohlen, der aber nicht zustande kam.
Hintergrund: Zum Mitgliederwerbe-Modell des Clubs gehörte früher, dass z.B. Buchhändler auf eigene Rechnung Mitglieder akquirieren und sie an den Club „verpachten“ konnten. Dafür erhielten sie eine Provision auf die Umsätze, die mit diesen Mitgliedern gemacht wurden. Die Basis dafür waren langfristige Verträge, in denen keine Möglichkeit zur Kündigung vorgesehen war.
Bertelsmann kündigte diese Verträge aber 2014 mit der Begründung, dass der Club geschlossen wird und damit die Geschäftsgrundlage entfällt. Dagegen klagen die Verpächter. Es gibt noch fast 200.000 „verpachtete“ Club-Mitglieder.
Die 244 betroffenen Verpächter-Firmen werden vertreten von den Unternehmen Buchhandlung Gebhard aus Düsseldorf, Elite-Verlag Ernst Heyer aus Essen und Buchhandlung Schröder aus Uetersen. In einer Mitteilung der drei Vertreter heißt es, die Entscheidung des Landgerichts werde bei den betroffenen Firmen „in weiten Teilen positiv gesehen. Ganz wesentlich ist die Bewertung der Kammer, dass der in den Verträgen zwischen Bertelsmann und den Buchclub-Verpächtern festgehaltene Kündigungsverzicht rechtsgültig sei, sodass somit die im vergangenen Jahr ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind.“
Die Kläger wollen jetzt die Begründung des Urteils abwarten und dann nächste Schritte prüfen, z.B. eine Berufung gegen das Urteil.
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