Ende April hat der Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen aus Urheberrechten an die Verlage auszuzahlen. Jetzt hat der Verlag C.H. Beck Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil eingelegt.
C.H. Beck war bereits als Streithelfer der VG Wort an dem Verfahren beteiligt. Es handelt sich um den Verlag, bei dem Kläger Martin Vogel als Wissenschaftsautor veröffentlicht hat. Bereits kurz nach dem Urteil hatte C.H. Beck angekündigt, auf die Urteilsbegründung warten und anschließend entscheiden zu wollen, ob der Verlag zivilrechtlich gegen das BGH-Urteil mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen wird.
In einer Mitteilung sagt der Börsenverein dem Verlag Unterstützung bei der Beschwerde zu. Kernpunkt sei laut Verband: „In der Auslegung durch den Bundesgerichtshof greift das Urheberrechtsgesetz – auch für die Vergangenheit – in das eigentumsrechtlich geschützte Verlagsrecht ein, ohne diesen Eingriff, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, zu entschädigen oder in vergleichbarer Form zu kompensieren.“
Daneben führe der Börsenverein seine Anstrengungen auf politischer Ebene weiter, um die gesetzliche Lücke bzgl. der Begünstigten der Ausschüttungen auf nationaler und europäischer Ebene zu schließen. Hierzu sei der politische Wille sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene vorhanden, so der Verband. Um die schlimmsten unmittelbaren Folgen des BGH-Urteils abzufedern, laufen weiterhin die Gespräche mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters über die mögliche Einrichtung eines Darlehensfonds für betroffene Verlage, soweit die VG Wort nicht langfristige Stundungen der Rückzahlung ermöglichen kann.
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