Wegen der Entwicklung des E-Book-Marktes hat der Börsenverein seine Musterverlagsverträge überarbeitet. Verlagsrechtsexperte Konstantin Wegner erklärt im Gespräch mit Buchreport, warum die elektronischen Bücher neue Fragen aufwerfen.
Warum muss man für E-Bücher andere Verträge abschließen als für gedruckte?
Verträge nach dem Muster, das der Börsenverein seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, sind auch nach der Überarbeitung „normale“ Verlagsverträge, in denen die zentralen Punkte geregelt sind: Welche Rechte habe ich und wie ist die Vergütung geregelt. In Zusammenhang mit E-Books treten aber einige neue Fragen auf, die im Verlagsvertrag geregelt werden sollten.
Zum Beispiel?
Da geht es teilweise um Probleme, die in der Praxis eher eine Nebenrolle spielen. Zum Beispiel: Reicht die Bereitstellung als elektronisches Buch, um die Lieferbarkeit eines Titels zu gewährleisten? Von wirklich zentraler Bedeutung ist aber u.a., dass Verlagsverträge in Zukunft eine spezielle Vergütungsregelung für E-Books enthalten.
Warum sollen für die Autorenhonorierung bei E-Books denn andere Regeln gelten?
Grundsätzlich unterscheiden Verlagsverträge bisher zwischen verlagseigenen Ausgaben und den Lizenzausgaben. Diese Unterscheidung ist für die Vergütung wichtig, denn die Einnahmen werden zwischen Verlag und Autor jeweils nach einem anderen Schlüssel verteilt. Das Problem bei den E-Books ist jetzt, dass die Verlage ihrerseits mit den Betreibern der Vertriebsplattformen wie Libri, Amazon oder Apple sehr unterschiedliche Verträge abschließen müssen. Da lässt sich dann der eine Vertreiber selber die Rechte übertragen, der andere tritt „nur“ als Vermittler auf. Die klassische Unterscheidung bei der Autorenhonorierung zwischen verlagseigener und Lizenzausgabe passt bei diesen Vertriebsmodellen daher nicht. In manchen Fällen ist auch gar nicht ohne Weiteres feststellbar, ob ein E-Book nach dem Schlüssel für die verlagseigenen oder die Lizenzausgaben vergütet werden muss. Wenn sich der E-Book-Markt zu einem echten Massenmarkt entwickelt, wird das bei den Verlagen zu einem unvertretbar hohen Aufwand führen. Um das zu vermeiden und um eine eindeutige Abrechnungsgrundlage zu schaffen, sehen die überarbeiteten Musterverlagsverträge jetzt vor, dass für die Honorierung von E-Book-Ausgaben ein einheitlicher Honorarsatz unabhängig vom Vertriebsmodell vereinbart wird.
Ist nicht zu befürchten, dass vor allem die Agenten internationaler Bestsellerautoren sich auf so eine Regelung nicht einlassen?
Das muss sich zeigen. Ganz auszuschließen ist es nicht. Aber trotzdem sollten wir in der Branche den Versuch unternehmen, eine solche Praxis zu etablieren.
Die Fragen stellte David Wengenroth.
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