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Unzulässige Prämien

Das Landgericht Berlin weist Amazon in die Schranken: Dem Onliner werden Schulbuchgeschäfte in Verbindung mit Verkaufsprämien verboten (hier zum Urteil). Konkret verurteilt das Gericht das Vorgehen, Schulfördervereinen beim Verkauf preisgebundener Bücher Provisionen zu zahlen.

Amazon hatte u.a. dem Förderverein des Berliner Droste-Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher über einen Amazon-Affiliate-Link auf der Website des Vereins kauften.

Die Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils: Amazon verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Die Provisionszahlungen entsprächen darüber hinaus unzulässigen Preisnachlässen, die das Buchpreisbindungsgesetz verbietet.

Das Gericht unterstützt somit die Position des Börsenvereins. Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis begrüßt das Signal: „Nicht zum ersten Mal macht der weltgrößte Online-Händler durch rechtswidriges Handeln von sich reden. Dieses Modell ist ein weiterer Mosaikstein im rücksichtslosen Geschäftsgebaren von Amazon. Es ist unlauter, sich über sozialen Druck im Wettbewerb Vorteile zu verschaffen.“

Erst vor sieben Wochen durchsuchte wegen ähnlicher Rückvergütungsvorwürfe die Staatsanwaltschaft Erfurt Geschäftsräume zweier Online-Schulbuchhändler aus Ilmenau. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun (auch gegen die beteiligten Schulen und deren Fördervereine) wegen des Verdachts auf Bestechung und Bestechlichkeit.

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