Das lange Ringen um die 2015 angestoßene Novellierung des europäischen Urheberrechts findet im Frühjahr ein lautstarkes Ende. Begleitet von vehementen öffentlichen Protesten schafft es das Gesetzespaket kurz vor den Europawahlen doch noch über die Zielgerade. Unter den neuen Regeln fürs digitale Zeitalter besonders umstritten: Plattformregulierung und Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
Unter der Aufmerksamkeitsschwelle der Öffentlichkeit werden aber auch Regelungen durchgewunken, die für die Buchbranche Priorität haben, insbesondere die Verlegerbeteiligung: Nachdem die jahrzehntelange Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften gerichtlich gekippt worden war (s. Kasten), ist jetzt die Grundlage für die Rückkehr zum alten System gelegt.
Hintergrund: Verlegerbeteiligung
Im April 2016 hat der Bundesgerichtshof die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften gekippt. Im Revisionsverfahren zwischen dem Wissenschaftsautor Martin Vogel und der VG Wort entschieden die Richter, dass die Verwertungsgesellschaft nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag (je nach Sparte bis zu 50%) ihrer Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an Verlage auszuzahlen.
Ein Urteil mit Ansage: Der Europäische Gerichtshof hatte bereits vorher in einem anderen Fall entschieden, dass eine Beteiligung rechtswidrig ist, weil Verlage keine Urheber seien. Für viele Buchverlage war und ist das Urteil ein harter Schlag, weil die Verwertungserlöse eine fest einkalkulierte Einnahmequelle waren. Hinzu kam, dass sie die seit 2012 erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen mussten. Aktuell ist eine Beteiligung nur möglich, wenn die Autoren dem explizit zustimmen.
Auf nationaler Ebene droht jedoch zuerst die nächste gesetzgeberische Hängepartie. Die Urheberrechtsrichtlinie muss bis Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden und die absehbar wieder aufflammende Uploadfilter-Diskussion wird womöglich auch hier für Verzögerungen sorgen. Deshalb hat der Börsenverein auch schon beim Justizministerium vorgesprochen: Man möge die inhaltlich ohnehin sehr diverse Richtlinie doch bitte in mehrere Gesetzespakete aufteilen und Unstrittiges (namentlich die Verlegerbeteiligung) rasch umsetzen.
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