Nach der schmerzlichen Rückzahlung der VG Wort-Ausschüttungen hoffen die Buchverlage dringend auf die Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung an den Verwertungserlösen durch eine neue rechtliche Regelung. Die Bundesregierung ist willig, auch auf EU-Ebene ist der Weg geebnet.
Die aus Sicht der Buchbranche wichtige Verlegerbeteiligung steckt aber im großen Paket der EU-Urheberrechtsreform, die große Streitpunkte enthält. Nachdem die Reform bereits erst mit Verzögerung und Nachbesserungen durch das EU-Parlament gegangen ist, konnte der anschließende Trilog von EU-Kommission, -Rat und -Parlament nicht wie von der österreichischen Ratspräsidentschaft erhofft, 2018 zu Ende gebracht werden.
Die großen Streitpunkte betreffen weiterhin die Vergütung von Online-Verwertungen über das vor allem von Presseverlegern gefordert Leistungsschutzrecht (Artikel 11) sowie Artikel 13 zur Plattformregulierung und der damit verbundenen Diskussion um Upload-Filter.
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