Als vor 10 Jahren der E-Book-Markt vor allem in den USA kräftig zulegte, gab es Vorwürfe und Klagen wegen Preisabsprachen. Damals im Visier: Tech-Gigant Apple und die großen US-Publikumsverlagsgruppen. Das Thema steht jetzt wieder oben auf der Agenda: Die Anwaltskanzlei, die 2011 erfolgreich Apple und die großen Verlagsgruppen wegen Absprachen zur Festsetzung von E-Book-Preisen verklagte, hat jetzt Klage gegen Amazon eingereicht. Die Online-Plattform wird beschuldigt, sich mit den „Big Five“-Verlagen abgesprochen zu haben, um den Preiswettbewerb auf dem E-Book-Markt einzuschränken. Das berichtet das US-Branchenmagazin „Publishers Weekly“ (PW).
In der Klage der Kanzlei Hagens Berman (Seattle) werde nur Amazon als Beklagter genannt. Die fünf großen Verlage, Penguin Random House, Hachette, HarperCollins, Macmillan (Holtzbrinck) und Simon & Schuster würden aber als „Mitverschwörer“ (Co-Conspirators) benannt, berichtet PW. Es gehe um die unterstellte Praxis, verschiedene Formen einer Meistbegünstigungsklausel zu nutzen, um Preiswettbewerb zu unterdrücken und die E-Book-Preise künstlich hoch zu halten. Es führe dazu, dass Verbraucher zu viel bezahlen, wenn sie E-Books der Verlage über einen E-Book-Händler kauften, der mit Amazon konkurriert.
Die Klage fordert eine finanzielle Entschädigung für Verbraucher, die E-Books über Amazons Konkurrenten gekauft haben und eine Verfügung, mit der wettbewerbswidrige Preisbeschränkungen unterbunden werden. Auch dies ist eine Parallele zum Apple-Fall von 2011, der für die Verlage in einem Vergleich mündete, der sie 166 Mio US-Dollar kostete. Apple verlor den Prozess und musste rund 400 Mio US-Dollar an geschädigte Verbraucher zahlen.
In den USA gibt es keine Buchpreisbindung. In dem damaligen Verfahren, das sich bis 2013 hinzog, ging es um das „Agency Modell“. Dabei bestimmt der Verlag die Bedingungen des E-Book-Verkaufs, insbesondere den Preis, so dass eine Art Preisbindung erzeugt wurde. Gegen diese Regelung ermittelte damals nicht nur das US-Justizministerium, sonder auch die EU-Kommission. Die ganze Affäre ist ausführlich dokumentiert in einem buchreport-Dossier zum Agency Modell.
Auch in Deutschland war die Preisbindung für digitale Bücher zunächst offen: Sie wurde zum 1. September 2016 per Novelle des Buchpreisbindungsgesetzes gesichert.
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